Einlagerung, Verwertung und Vernichtung von Sprengstoffen durch die DAG

Wer war die Dynamit-Actien-Gesellschaft (DAG)?

Die Dynamit-Actien-Gesellschaft, vormals Alfred Nobel & Co., Hamburg gab es ab dem 9. November 1877. Kurzform: Dynamit AG oder DAG. Ab 1885 erfolgten Fusionen mit anderen Unternehmen. Kartelle wurden gegründet. Ab 1915: DAG-Gruppe.

Zuständigkeiten

Für die Einlagerung, Verwertung und Vernichtung von Sprengstoffen im ehemaligen Nahkampfmitteldepot Hembergen war einzig und allein die Firma Dynamit Actien Gesellschaft (DAG) zuständig. Ihre Geschäftszimmer hatte die DAG in dem Doppelverwaltungsgebäude eingerichtet.

Wer stellte Sprengstoffe her?

Nitroglycerinpulver und andere

In der Fabrik Plaue bei Brandenburg a.d. Havel wurde 1917 Nitroglyzerinpulver produziert. Ca. 5.000 Beschäftigte hatte das Unternehmen. In Düneberg, Ortsteil von Geesthacht. Gegen Ende des Krieges waren 20.000 Menschen mit der Herstellung von Pulver beschäftigt. Das war die größte Pulverfabrik Deutschlands. Düneberg war in der Lage, den Gesamtbedarf des Heeres zu befriedigen (100.000t/1918). In Hanau wurden brisante Sprengstoffe hergestellt und eine Füllstelle angegliedert.

Erste Verhandlungen

Im Oktober 1919 wurden erste Verhandlungen zwischen der Deutsche Sprengstoff-Actien-Gesellschaft Hamburg und dem Reichsverwertungsamt - Abteilung Immobilien - in Berlin zwecks Einlagerung von Sprengstoffen im Depot Hembergen geführt.

Das ging so weit, daß am 18. November 1919 unter Führung der Dynamit-Actien-Gesellschaft Hamburg vereinigte Sprengstoffabriken, die Anpachtung oder der Kauf des Depots Hembergen ins Auge gefaßt wurde. Das Reichsverwertungsamt sollte entscheiden, ob die Angelegenheit von Seiten der DAG weiter verfolgt werden kann. [...] Das Amt ließ sich Zeit.

Die Deutsche Sprengstoff-Actien-Gesellschaft wurde ungeduldig

[...] und schickte im Februar 1920 ein Telegramm an das Reichsverwertungsamt im Reichsschatzministerium und schrieb: "[...] Wir sind in dringender Verlegenheit wegen Einlagerung vom Reichsverwertungsamt übernommener und aus Zerlegearbeiten anfallender Sprengstoffe. Kommen immer wieder zurück auf Anpachtung Nahkampfmitteldepot Hembergen, welches nach allen Berichten am besten für Einlagerung von Sprengstoffen geeignet ist. Bitte um telegrafische Benachrichtigung, ob Hembergen noch für uns zu haben ist und ob Sie geneigt sind, mündlich mit uns zu verhandeln."

Die DAG aber handelte [...]

"Der Nobelkonzern läßt aus Pommern, Sachsen und anderen Gegenden Deutschlands Pulver anrollen", hieß es in einem Vermerk. Und tatsächlich: Auf den Gleisen im Depot standen einige Waggons, vollgepackt mit brisanten Sprengstoffen.

Da hatten es die deutschen Ministerien aber eilig!

Das Reichsschatzministerium kabelte deshalb am 22. April 1920 an den Minister für öffentliche Arbeiten: "[...] die Depotgruppen C und D sollen vorläufig auf zwei Jahre an die Dynamit AG zur Lagerung von Sprengstoffmunition vermietet werden. Die Vermietung wird nötig, um der Gesellschaft die schleunige Entladung von Eisenbahnwagen zu ermöglichen."

Die DAG wollte mehr [...]

Deshalb schrieb sie am 17. April 1920 an das Reichsvermögensamt "[...] dass nunmehr vom Reichsschatzministerium der Auftrag eingegangen ist, die Verpachtung der Depots C und D des Nahkampfmitteldepots Hembergen in die Wege zu leiten. Ihre Auffassung, dass unsererseits die Depots A und B nicht beansprucht werden, müssen wir berichtigen. Wir haben im Reichsschatzministerium lediglich wegen der Depots C und D verhandelt. Wir sind bereit, auch die Depots A und B zu pachten.

Foto-Serie über die Pläne der DAG aus dem Jahr 1920:

Viele Ministerien redeten mit [...]

Das geht aus einem Schreiben des Ministers für Handel und Gewerbe in Berlin vom 27. April 1920 an den Regierungspräsidenten in Münster hervor: "[...] daß bei den Verhandlungen über die Verpachtung des Depots zu Hembergen an die Dynamit-Aktien-Gesellschaft zum Zwecke der Lagerung von Sprengstoffen, die von der Heeresverwaltung gekauft sind, sich Schwierigkeiten ergeben haben, einerseits hinsichtlich der zuzulassenden Höchstmenge von Sprengstoff, andererseits und hauptsächlich wegen der in den beteiligten Reichsressorts und beim Preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten bestehenden Absicht, die Blöcke A und B des Depots für Siedlungszwecke zu verwenden und nur die Blöcke C und D (die von A und B im Mittel etwa 850 Meter entfernt sind) der Dynamit AG für die Lagerung ihrer Sprengstoffe zu überlassen. Um in dieser Angelegenheit habe ich meinen Referenten und die Mitglieder der Technischen Deputation für Gewerbe beauftragt, am Dienstag, dem 4. Mai 1920, an Ort und Stelle vorzunehmen und mit den Vertretern der beteiligten Ressorts (Reichsschatzministerium, Reichsministerium des Innern, Reichsarbeitsministerium, Preußisches Ministerium der öffentlichen Arbeiten und Wohlfahrtsministerium) die entsprechend benachrichtigt sind, über die bestmögliche Beseitigung der Schwierigkeiten zu verhandeln."

Noch einmal der Minister für Handel und Gewerbe in einem Schreiben an die Regierungspräsidenten vom 14. Mai 1920: "Die Entente hat ganz bestimmte Forderungen gestellt: Sie will die Sprengstoffe in möglichst großen Mengen an möglichst wenig Orten aufbewahrt sehen, damit ihr die Aufsicht über den Verbleib der Stoffe nicht erschwert wird. Sie verlangt andererseits, dass diejenigen Sprengstoffe, die durch ihre Beschaffenheit lediglich auf Verwendung für Heereszwecke hinweisen, innerhalb vier Monate derart umgeändert werden, dass sie für militärische Zwecke unverwendbar sind. Soweit dies nicht erreicht wird, werden die Sprengstoffe vernichtet werden.

Zum gleichen Endergebnis - nämlich der Vernichtung von Sprengstoffen - führt, wenn nicht bald eine ausgiebige Lagerungsgelegenheit an geeigneter Stelle gefunden wird, der Umstand, dass in der ersten Zeit nah dem Abschluss der kriegerischen Handlungen die Heeressprengstoffe in den vom Feinde bedrohten Gebieten mit äußerster Beschleunigung und oft ohne Plan und Ordnung ins Innere von Deutschland zurückgeführt und dort an irgendwie geeignet erscheinenden Stellen untergebracht wurden. Als solches kommen zunächst die Artilleriedepots und Munitionsanstalten der Heeresverwaltung in Frage".

[...[ und nicht nur die Ministerien, sondern auch die Reichsregierung kannte das Lager Hembergen

"Die Reichsregierung beehrt sich zu der Note (der IMKK) vom 5.10.1920 - explosive Returns - nachfolgend diejenigen Lager namhaft zu machen, auf welchen in Zukunft ausschließlich Pulver und Sprengstoffe aufbewahrt werden: Hembergen bei Münster (Dynamitkonzern). Bei der augenblicklichen Inanspruchnahme der Eisenbahnbetriebsmittel für den noch vor Eintritt der kalten Jahreszeit notwendigen Transport von Kartoffeln und Rüben wird eine Einhaltung der für die Überführung der vorhandenen Bestände nach den kontrollierten Lagern angegebenen außerordentlich kurzen Frist von einem Monat nicht durchführbar sein (...) mit einer Verlängerung dieser Frist einverstanden zu erklären. Die Reichsregierung wird sofort Anordnungen treffen, dass diejenigen Bestände an Pulver und Sprengstoffen, welche nicht zur Überführung in die genannten Lager bestimmt sind, vernichtet werden."

Die Ortsbesichtigung am 4. Mai 1920 im Depot und ihre Auswirkungen/Bestätigung der bisherigen Vorgehensweise

Es blieb, so wie es bisher gedacht: "An dem Plan, die Hauptverwaltungsgruppe und die Gruppen A und B des Depots Siedlungszwecken und die Gruppen C und D zu Sprengstofflagerzwecken zu benutzen, hat auch die Besprechung am 4. Mai 1920 in Hembergen zunächst nichts geändert. Die Genehmigung zur Einlagerung neuer Sprengstoffe seitens des Nobelkonzerns in den Gruppen C und D muß daher unterbleiben, bis die Gewerbeaufsichtsbehörde die voraussichtliche Zustimmung zur gleichzeitigen Siedlung und Sprengstofflagerung erteilt wird oder bis der Plan seitens der Elsass-Lothringer fallen gelassen sein würde. Der Nobelkonzern bzw. die Firma Hoppecke sind dementsprechend zu bescheiden", ist dem Besprechungsprotokoll zu entnehmen.

Das Reichsschatzministerium sah nur Vorteile bei der Einlagerung im Depot Hembergen und gab eine hervorragende Beschreibung über den Bauzustandes des Objektes

1. August 1920: "Durch Verträge wird die Dynamit Ges. ungewöhnlich große Mengen Sprengstoff erhalten, die einer Einlagerung bedürfen. Es wird seitens der Feindmächte Druck ausgeübt, die Zerlegung (Anmerkung: gemeint ist hier die Zerlegung der eingelagerten Munition) so rasch wie möglich zu beenden und die Sprengstoffe derart unterzubringen, daß ihr Verbleib und ihre Verwendung nachgewiesen werden kann.

Die ungeheure Knappheit an Rohstoffen aller Art, macht es im Interesse der Volkswohlfahrt zur unbedingten Notwendigkeit für die Herstellung von Sprengstoffen für den Bergbau zu sammeln und gesichert aufzubewahren, damit sie ihrem eigentlichen Verwendungszweck zugeführt werden können. Das Lager Hembergen ist für den gedachten Einlagerungszweck besonders gut geeignet, die kürzeste Entfernung zum Gehöft Beckermann ist 360 Meter, der Abstand der vier Einzeldepots voneinander beträgt etwa 500m von Schuppen zu Schuppen gemessen.

Das Fundament der Schuppen besteht aus Beton, die Sockel aus Ziegelsteinen und das aufgehende Mauerwerk aus Schwemmsteinen. Das Dach ist aus Bimszementelementen, Betonsparren und Bimszementplatten hergestellt. Die Außenfläche des Daches ist mit einem Zementfeinestrich abgeglichen und mit einem Einfachpappdach versehen. Über den vor den Türen befindlichen 4,0 m langen und 1,50m breiten Laderampen ist das Dach gezogen. Der Fußboden ist aus Zementbeton in Ziegelsteinpflasterungen hergestellt. Die Türen sind mit doppelschlägigen Klapptüren aus Holz mit Eisenblech beschlagen. Die Fensterläden, die nur nach außen geöffnet werden können, sind ebenfalls mit Eisenblech beschlagen. Die Abstände zwischen den einzelnen Magazinen selbst betragen 50m in ungleichmäßiger Anordnung.

Alle Gebäude sind mit genügend Blitzableitern versehen. Jede der 4 Gruppen hat eine Umwehrung aus Drahtgeflecht von 2,0 m Höhe an Eisenbetonmasten, die am oberen Ende nach innen abgebogen sind. Über dem Drahtgeflecht befinden sich 3 Stacheldrahtzüge. Es ist Vorsorge getroffen, daß ein Durchkriechen ausgeschlossen ist. Viele Notausgänge sind vorgesehen. Innerhalb der Umwehrung befindet sich ein Feuerschutzstreifen von 5,0m Breite, außerhalb des Zaunes läuft ein Fußgängerweg für Posten. Von den Schuppen ist die Umzäunung 50m entfernt.

Die Wasserversorgung für das Feuerlöschwesen ist in folgender Weise gelöst: in jedem Lager befindet sich an der Umwehrung eine Fahrstraße, von der 2 Querwege rechtwinklig abzweigen und zu den Schuppen führen. In den von Straße und Verbindungsweg bebildeten Winkeln sind zwei Wasserbehälter von je 200 cbm Inhalt errichtet, welche untereinander durch eine etwa 275 m lange, auf ihrer Mitte durch Schieber abstellbaren Verbindungsleitung verbunden sind. Durch die Verbindungsleitung sollen beide Behälter sich ergänzen, so daß der vorhandenen Feuerspritze im Falle einer Feuergefahr 400 cbm zur Verfügung stehen. Außerdem befinden sich noch an jedem Schuppen Feuerlöschgeräte sowie ein Wasserfaß von etwa 100 Liter Inhalt und zwei Wassereimer. In den Schuppen sind im Falle einer Gefahr Sandkisten, Spaten, Feuerpatschen und Handfeuerspritzen zur Hand. Die Bewachung des ganzen Lagers erfolgt durch eine Feuer- bzw. Sicherheitswache."

Die DAG kaufte auf eigene Rechnung Sprengstoffe [PDF-Datei] für das Lager Hembergen ein

Zunächst schickte die DAG ein Telegramm an das Reichsschatzministerium und bat um Genehmigung 300 Tonnen Trinitromaphatilin im Lager Hembergen einlagern zu können.

Das Reichsvermögensamt gab Schützenhilfe und bat ebenfalls das Ministerium um Erlaubnis für die DAG. Beide wiesen daraufhin, dass sonst die Entente auf Vernichtung des Sprengstoffes bestehen würde. In einem anderen Lager, als Hembergen, könne eine Unterbringung dieser großen Menge nicht realisiert werden. Beide Telegramme trugen das Datum vom 17. Juli 1920.

Nachdem die DAG keine Antwort aus Berlin erhielt, wurde ein Schreiben vom 21. Juli 1920 per Eilboten überbracht, mit folgendem Inhalt: "Es lagern in Worringen auf der Fabrik der Farbenfabriken vormals Fried. Bayer & Co., Leverkusen, noch etwa 300 Tonnen Trinitronaphtalin, die von uns käuflich erworben worden sind und es sind die Farbenfabriken wiederholt mit dem dringenden Ersuchen an uns herangetreten, die Wegziehung dieser Menge vorzunehmen. Die Fabriken sind zu dieser Forderung hauptsächlich deshalb genötigt, weil sie von den Ententemächten gedrängt werden, den nach den Abrüstungsvorschriften vorgesehenen Ausbau auf der Fabrik Worringen nunmehr beschleunigt vorzunehmen. Worringen liegt im besetzten Gebiet und es ist seitens der Entente die Forderung gestellt werden, diejenigen Einrichtungen zu entfernen, die für die Herstellung von Heeressprengstoffen benutzt werden könnten. Die Erfüllung dieser Forderung ist aber nicht durchführbar, solange nicht die 300 Tonnen Trinitromaphatilin bis spätestens 1. August 1920 weggezogen sind. [...] Bedenken bezüglich der Handhabungs- und Einlagerungssicherheit des Trinitromaphatilin können nicht bestehen. Da unsere sämtlichen anderen Lager auf das äußerste ausgenutzt sind, kommt nur noch Hembergen in Betracht."

Auflagen für die Einlagerung durch den RP an das Amt Greven

Der Regierungspräsident in Münster teilte am 25. September 1920 über den Landrat an den Amtmann in Greven mit: "Gegen die geplante Lagerung von Sprengstoffen im ehemaligen Nahkampfmitteldepot Hembergen habe ich, nachdem sich die zuständigen Ministerien auf Grund von Ortsbesichtigungen ihrer Beauftragten zustimmend geäußert haben, nichts einzuwenden. Mit der Genehmigung, die von dort auszusprechen ist, ersuche ich, der Firma folgende Bedingungen zur sorgfältigen Erfüllung aufzuerlegen:

  1. Es dürfen nur Sprengstoffe, die zum Verkehr zugelassen sind und Munition ohne Zünder gelagert werden. Die Mengen in einem Lagerhaus sollen im allgemeinen 30.000 kg nicht überschreiten. In Notfällen und vorübergehend darf die Belegung auf 50.000 kg erhöht werden.

  2. Solange auf dem Gelände noch ein Auseinandernehmen von Geschossen durch andere Firmen stattfindet, dürfen die von diesen Zerlegestellen weniger als 150 m entfernten Häuser zur Sprengstofflagerung nicht benutzt werden.

  3. Für guten Blitzschutz der gefährlichen Räume ist zu sorgen und die Blitzschutzeinrichtungen sind nach jedem starken Gewitter zu prüfen.

  4. Leicht brennbare Stoffe und Gegenstände dürfen in der Nähe der Lagerräume nicht aufbewahrt werden.

  5. Das Gesamtlager ist dauernd scharf zu bewachen. Die Wächter sind häufiger zu kontrollieren.

  6. Gute Löscheinrichtungen müssen vorhanden und stets in Ordnung sein. Eine Feuerwehr muß stets auf dem Lagerplatz zur Stelle sein.

  7. In den Lagerräumen müssen Wasser, Löschsand, Löschbesen und Löschdecken bereitstehen.

  8. Verbandskästen müssen bereit gehalten werden.

  9. Alle Einrichtungen zur Sicherung gegen Feuergefahr sind ständig unter Aufsicht zu halten.

  10. Alle Arbeiter sind genau anzuweisen, wie sie sich im Falle eines Brandes zu verhalten haben.

  11. In den Lagerräumen dürfen keinerlei Betriebsarbeiten ausgeführt werden.."

Kontrollen des Sprengstofflagers durch die Grevener Polizeibehörde und das Gewerbeaufsichtsamt

Das Preußische Gewerbeaufsichtsamt konnte im Januar 1920 in seinem Bericht nur Gutes über das Lager berichten: "Die Instandsetzungsarbeiten der Hauptfeuerlöscheinrichtungen sind in vollem Gange, vor allem sind bereits die Betonwasserbehälter von je 200 cbm Fassungsvermögen mit Wasser gefüllt und die dafür bestimmten Brunnen und Pumpen repariert wurden.

Die sogenannten Nottore in der äußeren Umzäunung sind mittels Ketten und Schlösser unzugänglich gemacht worden. Ein regelmäßiger Wachdienst für Tag und Nacht sorgt für den nötigen Schutz.

Ein Zerlegen der Geschosse findet auf dem Gelände nicht statt. Die Blitzschutzanlage ist eingehend untersucht worden. Für Unfälle werden gut gefüllte Verbandskästen, die sich im Pförtnerhaus jeder der 4 Schuppen befinden, vorrätig gehalten. Es kann berichtet werden, dass jetzt im Lager völlig einwandfrei Zustände herrschen."

[...] am 27. November 1920: "Die der Dynamit Ges. auferlegten Bedingungen sind absolut nicht erfüllt, es werden folgende Mängel festgestellt: Die Umgebungen sind mit trockenem Grasland umzäunt, die Schlösser der mit Munition belegten Schuppen sind teilweise defekt, die Löschvorrichtungen sind nicht in Ordnung, Schaufeln und Handspritzen stehen in einem separaten Schuppen usw." Als Folge daraus wurden von der Grevener Polizeiverwaltung der Dynamit Gesellschaft Auflagen zur Abschaffung bis Dezember 1920 erteilt. Das Schreiben nahm Herr Gauselmann in Empfang. Am 5. Februar 1921 wurde festgestellt, daß die Auflagen ausgeführt worden sind."

Das Gewerbeaufsichtsamt: "[...] die vorgesehene Belegung der Lagerhäuser in Gruppen mit dazwischenliegenden Schutzzonen war nicht beachtet. Die Belegungsgrenze der einzelnen Lagerhäuser war anscheinend willkürlich über-schritten. Statt höchstens 30.000 kg Sprengstoff [PDF-Datei] enthielten die Häuser 50.000 kg Sprengstoff. Fast alle Handlöschpumpen waren völlig unbrauchbar."

Die DAG antwortete unverzüglich am 25. Februar 1921: "dass die Mißstände beseitigt sind", und weiter: "In 3-4 Wochen werden die überladenen Lagerräume geräumt sein. Folgende Mißstände sind beseitigt: Sämtliche Türen der Sprengstoffschuppen sind unter gutem Verschluß. Die unzulässigerweise mit Sprengstoff belegten Schuppen wurden geräumt.[...] waren einige Schuppen mit 40.000-50.000 kg Sprengstoff gelegt, weil nicht genügend Schuppen zur Verfügung standen. Eine Beförderung innerhalb des Lagers der Eisenbahnwagen erfolgte durch Pferdegespanne. So lange, bis die dafür vorgesehene feuerlose (Berg- o. Beugot)-Lokomotive instand gesetzt ist."

Die Dynamit AG stellte in einem weiteren Schreiben vom 25. Februar 1921 den Antrag an die Polizeibehörde in Greven: "[...] die Lagermenge pro Schuppen auf 50.000 kg, in Notfällen auf 70.000 kg Sprengstoff zu erhöhen. Eine Berufsfeuerwehr halten wir für überflüssig, eine Feuerwehr aus dem Arbeitspersonal sollte herangebildet werden."

Am 2. November 1921 fand erneut eine Besichtigung durch die Preußische Gewerbeinspektion, Münster, statt. Sie reklamiert u.a. bei der Dynamit Gesellschaft: "Die Wasserförderung aus den Behältern durch die feste Handpumpe ist dadurch beschränkt, das keine ausreichende Verbindung des Behälters zum Brunnen besteht."

Der im Jahr 1917 bei der Militärverwaltung angestellte Anton Gauselmann - wohnhaft zu dieser Zeit (noch) in Emsdettten -, berichtete im Jahr 1967 in der lokalen Presse über die damalige Zeit wie folgt:

Die DAG machte auf besondere Gefahren im Sprengstofflager aufmerksam

Am 4. Mai 21 beantragte die Dynamit Gesellschaft - Sprengstofflager Hembergen - beim Amt Greven, wegen der Gefahr durch unachtsames Rauchen, Hantieren mit offenem Feuer und Licht in der Nähe des Lagers für das Lager selbst, für die noch wohnenden Familien und für die benachbarten Hofbesitzer hervorgerufen werden kann, ein Schild längs der Umzäunung anbringen zu lassen. Das Schild soll folgende Aufschrift haben:




"Bekanntmachung: Unbefugten ist das Betreten des Nahkampfmitteldepots Hembergen, das Hantieren mit Feuer und offenem Licht im Sprengstofflager und dessen Nachbarschaft, das Rauchen und das Mitnehmen von Feuerzeugen und Zündhölzern usw. verboten. Zuwiderhandlungen haben strafrechtlich Verfolgung zu wärtigen. Die Polizeibehörde."

Am 7. Mai wurde vom Bürgermeister Hueske das OK gegeben.

Ein Zeitzeuge

"Herr Hueske war ein guter Mensch, ich mochte ihn sehr gerne."

Amtmann Hueske

Die älteren Rechte hat der Lagerbetrieb [...]

Dieser Ansicht war Lagerleiter Wilhelm Imm, als er seitens der DAG dem Landwirt Leihsing klar machen wollte, wer hier das Sagen hat. Imm schrieb an Leihsing am 18. August 1921: "[...] teilen wir Ihnen mit, dass normalerweise immerhin mit einer gewissen Gefährlichkeit des zu errichtenden Anwesens durch den Lagerbetrieb gerechnet werden muss. Auf die Gefahren eines Lagerbetriebes und mit Rücksicht auf die älteren Rechte des Lagerbetriebes müssen wir es ablehnen, für irgendwelche Schäden, die den zu errichtenden Anwesen durch den Lagerbetrieb entstehen können, haftbar gemacht zu werden." (Anmerkung: Im Jahre 1813 hatte sich im "Reckenfeld" - so hieß das Gelände damals - Anton Josef Wilp (später Leihsing) auf dem Markengrund der Bauerschaft Hembergen, angesiedelt. )

Der für die Sicherheit zuständige Minister nahm die Vorkommnisse im Sprengstofflager Hembergen zur Kenntnis

Der Minister für Handel und Gewerbe, in Berlin, Leipziger Straße 2, schrieb im Mai 1921 an alle Regierungspräsidenten und erwähnte besonders das Sprengstofflager Hembergen, in dem es zuvor "[...] zwischen den Sprengstofflagern (Einzeldepots) zu Hembergen zu Heide und Waldbränden gekommen ist [...]". Der Minister bezeichnet darin das hiesige Lager 'als eines der größten Sammellager'.

Weiter führt der Minister aus: "Betrifft: Gefährdung von Sprengstofflagern durch Wald- und Heidebrand. Die bereits eingetretene Jahreszeit macht es erforderlich, den Sprengstoff-Sammellagern und den Munitions-Entladestellen durch Wald- und Heidebrände drohenden Gefahren besondere Aufmerksamkeit zu widmen und alle etwa in dieser Richtung noch erforderlichen Maßnahmen unverzüglich in die Wege zu leiten. [...] ersuche ich mit den betreffenden Firmen zu verhandeln, das in den Lagern selbst überall Hydranten und sonstige Feuerlöschvorrichtungen vorhanden sind. (Anmerkung: [...] die im Depot vorhanden waren. [...] [...] dass in der trockenen Jahreszeit der Graswuchs in den Sprengstoff-Sammellagern kurz gehalten und alles dürre Gras, Heide usw. zu entfernen ist."

Die DAG verkaufte die aus der Zelegung gewonnenen Sprengstoffe

Im Juni 1921 brachte die DAG fast täglich 1.000 kg Sprengstoffe als Stückgutsendungen an verschiedene Empfänger. Da Emsdetten die nächstgelegene Güterabfertigungsstelle war, wurden von hier die Versendungen vorgenommen.

Verwertung oder Vernichtung der 2.000 Tonnen Nitroglycerinpulver?

Konnte diese riesige Menge noch zu Bergwerksprengstoff und damit für die DAG gewinnbringend umgearbeitet werden? Oder mußte die Menge aufgrund der Auflagen durch die IMKK verbrannt werden? Die DAG begann zunächst mit der Zerkleinerung, und dann als es zeitlich nicht mehr "drin saß", wurde das Pulver im Lager verbrannt. In zeitlicher Reihenfolge:

Die Polizeibehörde Greven antwortete am 3. Juni 1922 und macht Auflagen: "Während des Mahlbetriebes soll Gruppe B mit Ausnahme der Schuppen 21, 22 und 23 von Sprengstoffen frei bleiben."

Ein Antrag der DAG erreichte am 13. Juni 1922 den RP: "Nach einer uns am 8. Juni 1922 zugegangenen Mitteilung der Feindmächte sind wir gezwungen, die uns zugestandene Pulvermenge bis Ende Juli 1922 zu zerkleinern. Unter diesen Umständen kommen wir mit der unter dem 3. Juni 1922 genehmigten Mühle bei weitem nicht aus. Wir beabsichtigen daher, eine zweite Mühle aufzustellen. Im Lager 1 voll der Tagesbedarf an Pulver untergebracht wird, im Lager 2 wird die Mühle aufgestellt. Lager 3 dient als Abstellraum. Eine Reservemühle soll im Lager 12 aufgestellt werden."

Der RP und das Gewerbeaufsichtsamt hatten keine Bedenken zum Antrag der DAG vom 13. Juni 1922.

Der RP erhielt erneut Post von der Zweigstelle der DAG im Sprengstofflager Hembergen, und zwar am 13. Juli 1922: "Die uns seitens der Feindmächte zur Vermahlung der auf unserem Lager Hembergen freigegebenen 500.000 kg Nitroglycerinpulver gestellte Frist ist derart kurz bemessen, dass wir infolge des Unfalls bei der gegenwärtigen Arbeitsweise selbst mit zwei Mühlen die ganze Menge nicht werden zerkleinern können. Wir bitten daher die Genehmigung einer dritten Mühle in dem Schuppen 12, Block B."

Die Sache wird von der zuständigen Polizeibehörde in Greven entschieden. Lagerverwalter Imm, als zuständiger Mann der DAG in Hembergen erhielt die folgende Nachricht: "Auf Antrag vom 13. Juli 1922 widerruflich genehmigt, dass Sie im Block B, Schuppen 12 des Sprengstofflagers, eine dritte Mühle einrichten und betreiben können. [...] die erste Mühle aus dem geschädigten Schuppen 22 ist in Schuppen 21 zu verlegen und dort in Betrieb zu nehmen."

Ende der Verwertungs- und Vernichtungsaktion

Im November 1922 war die Aktion abgeschlossen. Die Reichstreuhandgesellschaft Aktiengesellschaft (Abteilung Warenbestimmung) in Berlin teilte am 10. November 1922 dem Reichsschatzministerium in Berlin die Pulverbrennung in Hembergen mit:

"[...] wurde vom Reichsschatzministerium der Dynamit AG aufgegeben, in ihrem Lager Hembergen befindliche 2.000 Tonnen Nitroglyzerinpulver zu zerstören. Die Gesellschaft hat nun

Ein Zeitzeuge

"Auf dem Weg bei Leihsing, der der Schulweg meiner älteren Brüder war, lagen in größeren Mengen Sprengstoffe. Es ist anzunehmen, dass die ersten Siedler Restbestände der Sprengstoffe aus den von ihnen erworbenen Schuppen dort entsorgt hatten. Das würde bedeuten, dass bei der Vernichtung der zum Teil hochbrisanten Sprengstoffe, in den Jahren 1921-1923, von der DAG noch kleinere Mengen in den Lagerschuppen liegen gelassen worden sind."


Ein anderer Zeitzeuge

- Josef Krüler - Jahrgang 1866 - erzählte mir: "Jeder Bauer hatte Pulver aus Reckenfeld im Haus, damit wurden Stämme gesprengt und Ortsteinschichten im Boden zerstört. Etwa Anfang bzw. Mitte der 1920er Jahre hatten wir auf dem Hof eine Maurer, so auch Ventkers Heinrich. Ein Torpfeiler sollte abgebrochen und erneuert werden. In der Mittagspause legte Heinrich Ventker Pulver auf den Pfeiler. Alle Jungs mußten hinter die Scheune. Dann ein Riesenbumms! Oma und Opa brauchten die Scheiben nicht mehr zu öffnen: "Jungs, ih häbt wat makt!" Alle Scheiben auf dem Hof waren kaputt. Heinrich: "dat wur mehr es enen Dunnerschlach!" Es gab wohl zwei Sorten Pulver, das eine zog nach unten, das andere zur Seite. Dies war wohl das falsche Pulver für diese Sache." (Anmerkungen: Wie gelangten die Sprengstoffe an Fremde: Es könnte sich hierbei auch um Mitarbeiter der DAG gehandelt haben, die Sprengstoffe für "was Eßbares von den Bauern" getauscht hatten. Oder, die ersten Siedler hatten noch Restbestände der gefährlichen Ware in den Schuppen gefunden, und gegen "Naturalien" an die Bauern in der Nachbarschaft verhökert)."




Josef Krüler, 1935.

Ein weiterer Zeitzeuge

"Im Holzschuppen bei uns (Hof Leißing) hätten Munition, Pulver, Sprengkapseln und Zündschnüre aus dem Depot gelegen. Die Kinder hätten damit herumhantiert. Die Munition war in Holzkisten verpackt, und aus dem Ersten Weltkrieg."

Beginn und Ende der Einlagerung, Verwertung und Vernichtung im Depot

Seit Ende April 1920 konnte die DAG Sprengstoffe einlagern, das hatte sie nun schriftlich: gemäß eines vorläufigen Vertrages. Aufgrund des endgültigen Vertrages war die DAG bis zum 31. Dezember 1923 im Depot tätig.

Pachtvertrag zwischen Staat und DAG

Das Landesfinanzamt Münster erläuterte dem Reichsschatzministerium am 5.9.1922 Teile des Vertragswerkes über die Verpachtung des ehemaligen Nahkampfmitteldepots Hembergen: "Der § 7 des mit der DAG abgeschlossenen Vertrages vom 20./29. 1.1921 lautet wörtlich: "An Pachtpreis werden 600.000 M in Worten: Sechshunderttausend Mark für ein Jahr festgesetzt. (Anmerkung: Aus einem Schreiben des Reichsschatzministeriums an das Landesfinanzamt vom 1. Mai 1920 geht hervor, dass "[...] die dortige Ansicht, dass in dem Betrage von 200.000,-- Mark lediglich die Miete für die überlassenen Anlagen enthalten ist, ist zutreffend.")

Wenn die während der Pachtzeit zu verteilende Dividende der DAG über den Durchschnitt der in den letzten fünf Jahren verteilten Dividende hinausgeht, ist die Reichsschatzverwaltung, berechtigt

Doch noch Munition im Sprengstofflager vorhanden. Was nun?

Die Firma Hoppecke, als Spezialfirma für die Zerlegung von Munition zuständig, war nicht mehr im Depot gegenwärtig. Deshalb wurde die DAG für die noch vorhandene (nachträglich angelieferte) Beutemunition in Anspruch genommen. Die DAG jedoch nutzte ihre momentane Monopolstellung aus: Der Minister für Handel und Gewerbe schrieb an den Gewerberat in Münster am 30. Mai 1922: "Heute morgen teilte mir das Reichsministerium mit, dass die Vernichtung der 600 russischen Beuteminen - davon 90 noch mit Zündern - in Hembergen noch immer keine Aussicht auf das Zustandekommen hat. Die DAG soll dabei zu hohe Forderungen gestellt haben. Ein anderes Unternehmen ist bislang nicht gefunden. Eine Beförderung der 90 Minen auf der Eisenbahn ist nicht zulässig. Nach diesen Umständen sehe ich meine Hoffnung auf den Major Michalek in Mauritz-Heide gerichtet."

Doch Major Michalek, von der Fa. Robert Schmidt - Munitionszerlegestelle Mauritz-Heide - teilte am 9. Juni 1922 dem RP (Pirsch) mit, "Dass meine Firma das Vernichten der beregten Munition (90 Minen mit Zündern) nicht übernimmt, da das kleine Objekt in keinem Verhältnis zu dem zu übernehmenden Risiko steht."

Ende der Arbeiten auch Ende des Vertrages?

Zum Thema Vertragsbedingungen schrieb die DAG an die dafür zuständige staatliche Stelle am 5. September 1922: "Zwischen der Reichsschatzverwaltung, vertreten durch das Reichsvermögensamt Münster und unserer Gesellschaft ist ein Vertrag vom 20. bzw. 29.1.1921 über die Verpachtung des gesamten früheren Nahkampfmitteldepots geschlossen worden. [...] Es besteht nunmehr für uns die Möglichkeit, die sämtlichen im Depot eingelagerten Sprengstoffe bis zum 31.12.1922 wegzuziehen, so dass wir in der Lage sein würden, das Lager Hembergen zum Schluss dieses Jahres aufzugeben. Wir stellen daher hierdurch den Antrag, dass wir diese Kündigung noch auf den 31. Dezember 1922 aussprechen können."

Das Landesfinanzamt erkundigte sich umgehend (12. September 1922) bei seiner vorgesetzten Dienstbehörde und schrieb: " [...] hat die DAG mit Schreiben vom 5.9.1922 die Kündigung des Vertrages beantragt. Wir halten es nicht für möglich, in der kurzen Zeit bis Jahresende für das Lager Hembergen eine andere mit den Interessen des Fiskus in Einklang zu bringende, Verwertung zu finden, so dass u.E. die Entlassung der Gesellschaft aus dem Vertrage mit Ende des Jahres 1922 überhaupt nicht, vor Ende 1923 - dem zulässigen Kündigungstermin - aber nur dann in Frage kommen kann, wenn inzwischen die Frage der anderweitigen Verwertung des Lagers gelöst ist.

Es ist erforderlich, schon jetzt die spätere Verwertung ins Auge zu fassen. [...] Als rein landwirtschaftliche Siedlung würde die Gesamtanlage nicht in Betracht kommen, wohl aber könnte - besonders bei der herrschenden Wohnungsnot - der Ausbau zu einer Siedlung für solche Leute, die in dortiger Gegend oder auch in der weiteren Umgebung feste Arbeit haben, heute sehr aussichtsreich sein. Für die Anlage von Hühner- und Viehzüchtereien würden sich die Lagerblöcke vorzüglich eignen. Um die käufliche Übernahme oder Erpachtung des Verwaltungsblockes bemüht sich bereits ein Eisen- und Stahlwerk Mesum in Mesum bei Rheine. Es wird um Entscheidung gebeten, ob der DAG eine abschlägige Antwort erteilt werden soll und ob wir Verhandlungen über die Verwertung des Lagers einleiten sollen."

Die Antwort des Reichsschatzministeriums aus Berlin vom 21. September 1922 ist eindeutig: "Der DAG ist auf ihren Antrag ein abschlägiger Bescheid im Sinne der Ausführungen vom 12. September 1922 zu erteilen. Mit den Vorschlägen der Verwertung des Lagers Hembergen bin ich einverstanden."

Abzug der DAG

Das Landesfinanzamt Münster schrieb der vorgesetzten Reichsbehörde, dem Reichsfinanzministerium am 10. April 1923: "Auf meine Anfrage bei der DAG, ob sie bereit sei, im Falle eines Verkaufs des Lagers Hembergen jederzeit von dem mit ihr abgeschlossenen Vertrage zurückzutreten, teilte sie mir am 26. März 1923 mit, dass sie hierzu bereit sein würde, falls die EHG-Ost als Käufer in Betracht käme, andernfalls müsse sie sich ihre Entschließungen noch vorbehalten."

Die DAG blieb laut Vertrag bis zum 31. Dezember 1923 als Mieterin im Depot. (Anmerkung: Das genaue Datum des Abzugs der DAG aus dem Sprengstofflager konnte nicht ermittelt werden.)


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