Der Erste Weltkrieg war zu Ende. Das Ziel, Nahkampfmittel an die Front zu bugsieren, wurde mit dem Bau des Depots nicht erreicht. Aber: es lagerte eine Unmenge an Munition in den Schuppen. Also, was tun, mit der Ware, und wer ordnete was an, und übernahm dafür auch die Verantwortung? Was sollte überhaupt mit der Anlage passieren, nun, wo sie nicht mehr benötigt wurde? Wie hatte noch die Konzeption 1916 gelautet: Ein Nahkampfmitteldepot für Kriegs- und Friedenszeiten zu bauen! Also doch weiterhin eine militärische Anlage? Fragen über Fragen. [...]
Aus den vorliegenden Schriftstücken sowohl im Stadtarchiv Greven als auch in den Bundesarchiven in Berlin und Koblenz lassen sich keine eindeutigen Entscheidungen, gerade zu Beginn des Jahres 1919, erkennen. Erst als im Oktober 1919 das Landesfinanzamt in Münster mit der Verwertung des ehemaligen Nahkampfmitteldepots beauftragt wurde, kam Bewegung in die Sache. Dafür wurden die höchsten Stellen in Berlin eingeschaltet und in Anspruch genommen.
So lange der Krieg tobte, war es eine reine Militäranlage, die vom Militär geplant, gebaut, beliefert, genutzt und verwaltet wurde. Auch nach Beendigung des Ersten Weltkrieges wurden die Arbeiten für den Bau des Depots fortgesetzt, soweit Material vorhanden bzw. noch zu beschaffen war. Zuständig war immer noch das Militär. Am 29. Januar 1919 war aus dem Nahkampfmitteldepot Hembergen das Neben-Artilleriedepot Hembergen geworden. Es wurde dem Artilleriedepot Münster unterstellt. Leutnant Palm wurde zum Leiter des Depots bestimmt, ebenfalls ein Militärangehöriger.
Aufräumungsarbeiten! Und zwar die, die aus Sicherheitsgründen notwendig waren bzw. aus anderen Gründen ausgeführt werden mußten. Es mußten die Einzeldepots und zwar rund um jeden der 208 Schuppen von dem trockenen Reisigholz gesäubert werden. Die großflächige Heideschicht mußte umgegraben werden, zahlreiche Kiefern waren zu fällen und sonstiges Gestrüpp war zu entfernen. Im wesentlichen waren es Sicherheitsmaßnahmen, die das Ausbreiten von Bränden verhüteten. (Anmerkung: In den mir vorliegenden Dokumenten wird in keinem Fall von einer Bewachung des Depots zu dieser Zeit geschrieben. Das bedeutet aber nicht, daß keine Bewachung der Schuppen stattgefunden hat. Es ist wegen der hochbrisanten Ware jedoch obligatorisch, diese bewachen zu lassen, zumal die Schuppentüren nicht abschließbar waren. Deshalb wird ein Großteil der im Depot tätigen Arbeiter für diesen Dienst eingeteilt gewesen sein). [...] obwohl am 25. Juli 1919 das Neben-Artilleriedepot Hembergen an die Polizeiverwaltung Greven schrieb: "Das Neben-Artillerie-Depot hat Grund zur Annahme, daß zahlreiche Diebstähle auf dem Depotgelände ausgeführt werden." Das Neben-Artilleriedepot bat um polizeiliche Erlaubnis und Vollmacht 'Personen mit Traglasten' auf den öffentlichen Wegen zu ‚revidieren' (überprüfen). Der Antrag wurde aber abgelehnt.
In den ersten Monaten des Jahres 1919 arbeiteten bis zu 400 Menschen (Frauen und Männer) im Depot.
Der Transport von Gefahrgut stand ebenfalls auf der ‚Tagesordnung'. Das Neben-Artilleriedepot teilte über das Artillerie-Depot in Münster der 3. Artilleriedepot-Direktion in Kassel (als übergeordnete Militärbehörde) mit: "Das Neben-Artilleriedepot hat zum Heranfahren von Munition und sonstigen Fahrten ein Gespann zu zwei Pferden. Die Fütterung versehen bisher zwei Arbeiter (Kutscher), die sich alle 24 Stunden ablösen. Beide Kutscher schlafen bei den Pferden, auch sonntags und an den Feiertagen. Es werden für die Fütterung an die Kutscher täglich 43,92 Mark gezahlt. Kutscher Felix Kippenbrock aus Emsdetten erklärt sich bereit, für die Bezahlung von acht Stunden zu je 1,83 Mark Stundenlohn den Dienst bei den Pferden zu versehen. Allerdings unter der Bedingung, daß ihm auf dem Depotgelände eine Wohnung in einer Baracke zugewiesen wird. Es handelt sich hierbei um eine Wohlfahrtsbaracke, die vom Militär-Neubauamt nicht mehr benötigt wird."
Am 1. Juli 1919 zog Kutscher Felix Kippenbrock (Anmerkung: Mit seiner Familie - er hatte eine Frau und drei Kinder) in die Wohlfahrtsbaracke ein. Nach dem Mietvertrag, der zwischen dem Neben-Artilleriedepot Hembergen und Kippenbrock geschlossen wurde, wurden an den Mieter verpachtet: ‚Der Grasschnitt in den Gräben an der Zufahrtstraße durch den Verwaltungsbezirk bis zum Abstellbahnhof in der Größe von rund 1.600qm und in den Gräben am Postenweg um das Depot A in der Größe von rund 3.100qm sowie 2.000qm Gartenland. (Anmerkung: Die Zufahrtsstraße ist die heutige Industriestraße)
Die Arbeiter und Arbeiterinnen, die im Depot zeitweise zu Hunderten gearbeitet hatten, konnten ihre Arbeitsstelle per Zug sowohl aus Emsdetten als auch Greven erreichen:
Eisenbahn-Fahrplan vom Oktober 1919. In Hembergen halten folgende Züge,
die von Hamm kommen
7.33Uhr
9.33Uhr
11.44Uhr
13.51Uhr
18.03Uhr (werktags)
21.12Uhr
23.37Uhr (werktags)
die von Emden kommen
5.56Uhr
7.25Uhr
12.17Uhr
14.08Uhr (werktags)
20.13Uhr (werktags).
Im Dezember 1919 wurden für Arbeiten des Neben-Artilleriedepots weiterhin die Gleisanlagen genutzt.
Von einem sicheren Arbeitsplatz im Neben-Artilleriedepot konnten die Männer und Frauen nicht ausgehen. Ständig traten Gerüchte auf, weitere Personen würden entlassen. Das Amt Greven wurde von dem Leiter des Depots, Ltd. Palm, gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um den Menschen die Arbeitsstelle zu belassen. Das lag allerdings außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches. Dennoch schrieb das Amt in Greven im Juni 1919 Grevener Firmen an, und bat um Antwort, ob Arbeiter eingestellt werden könnten, da im Neben-Artilleriedepot Hembergen Kündigungen erfolgen sollen. Das Amt erhielt Absagen als auch Zusagen.
Auch andere Stellen schalteten sich ebenfalls ein, damit die Arbeitsplätze im Depot erhalten blieben: Schreiben von Anton Günner, Emsdetten, Westum 21 am 21. Juli 1919 an Mathias Schiffer, Münster, Mitglied der Deutschen Nationalversammlung: "[...] Es werden jetzt 400 Arbeiter aus Emsdetten und Greven beschäftigt. 50 Arbeiter sind entlassen worden. Es sollen noch 200 und mehr folgen."
Inzwischen waren weitere Informationen aus Berlin bei der Depotleitung durchgesickert. Daraufhin teilte am 7. August 1919 das Neben-Artilleriedepot dem Landratsamt mit, daß das Neben-Artilleriedepot auf Dauer in der bisherigen Stärke nicht bestehen bleibt, deshalb sei ein Abbau der Arbeiterzahl, die z.Z. noch rund 380 Männer und Frauen beträgt, notwendig.
Das Amt Greven nahm die angekündigten Entlassungen zur Kenntnis, wollte aber verhindern, daß es Grevener Familien sind, die davon betroffen werden. Deshalb schrieb am 11. August 1919 das Amt Greven an das Neben-Artilleriedepot: "Arbeiter aus anderen Gemeinden, auch aus Emsdetten, sollten vor denen aus Greven gekündigt werden. So hat auch das Artilleriedepot in Münster gehandelt. [...]"
In Berlin war die Entscheidung längst gefallen: Die Feldzeugmeisterei, Depot-Inspektion, schrieb am 25. August 1919 an das Reichsschatzministerium: "[...] Über die Verwertung der Gebäude und des Grund und Bodens selbst schweben Verhandlungen mit dem Reichsschatzministerium. [...] Unter diesen Verhältnissen läßt es sich leider nicht vermeiden, in Hembergen mit der Arbeiterentlassung entsprechend der Arbeitverminderung und unter Beachtung der dafür gegebenen Richtlinien fortzufahren."
Das Amt Greven teilte über das Amt in Emsdetten dem Reichsverwertungsamt (eine Unterbehörde des Reichsschatzministeriums) mit: "Die Arbeiter K. L. und B. V. haben mitgeteilt, daß zum 30. September 1919 sämtlichen Arbeiter und Arbeiterinnen auf dem Depot Hembergen gekündigt seien. Aus welchen Gründen sei ihnen nicht bekannt gegeben. Dem Vernehmen hätte jedoch das Depot an das Reichsverwertungsamt übergehen müssen. Man habe das Gefühl, [...] eine Zweigstelle des Reichsverwertungsamtes befinde sich in Emsdetten."
"Soviel aber bekannt geworden ist, findet eine Entlassung von Depotarbeitern nur nach Maßgabe der Verringerung der Depotarbeiten statt", teilte das Reichsverwertungsamt dem Amt Greven mit.
Das Amt Emsdetten wollte ebenfalls das Beste für die Emsdettener Bürger herausholen und schrieb deshalb am 17. September 1919 an das Amt Greven: "Beim Depot Hembergen solle angeblich zu Oktober 1919 eine Anzahl Kriegsbeschädigte aus Emsdetten entlassen werden. Ich bitte darum, daß dort selbst keine Kündigungen erfolgen, da hier in Emsdetten keine Gelegenheit ist, Kriegsbeschädigte anderweitig unterzubringen."
Die Antwort aus Greven ließ nicht lange auf sich warten, das Amt teilte der Nachbargemeinde mit, was sie soeben erfahren hatte: "[...] daß die Auflösung des Depots in Hembergen sicherem Vernehmen nach zum 1. Oktober 1919 aufgelöst wird. Es schweben Verhandlungen über Beschäftigung der Entlassenen im Bergbau."
Das Amt Greven erhielt Post vom Reichsverwertungsamt in Berlin, Datum 23. September 1919, mit folgendem Inhalt: "[...] dass das Artilleriedepot Münster, zu dem das im dortigen Bezirk liegende Neben-Artilleriedepot Hembergen (Munitionsanstalt) gehört, dem Reichsverwertungsamt seitens der Feldzeugmeisterei als der vorgesetzten Dienststelle der Artilleriedepots noch nicht übergeben worden ist. [...] von hier aus noch nicht übersehen werden kann, ob bzw. wann es übergeben werden wird. Soviel aber bekannt geworden ist, findet eine Entlassung von Depotarbeitern nur nach Maßgabe der Verringerung der Depotarbeiten statt."
Das Jahr 1919 ging zu Ende, ohne daß eine klar umrissene Strategie über das Wohl und Wehe der dort arbeitenden Menschen zu erkennen war. Das änderte sich erst in den darauffolgenden Monaten: zunächst wurden Hoffnungen geweckt, und kurz darauf wieder zerstört. So ging das weiter, bis von 'ganz oben' bestimmt wurde, was mit dem Neben-Artilleriedepot Hembergen zu geschehen hatte! Und das nicht gerade zum Wohle der arbeitenden Menschen.
Ein probates Mittel Arbeitslose (Heimkehrer etc.) nach Ende des Krieges wieder in Arbeit zu bringen, waren die ‚Notstandsarbeiten', wie sie bereits vor Beginn des Ersten Weltkrieges in der Gemarkung Reckenfeld begonnen hatten bzw. durchgeführt wurden. Das Reichsamt ordnete diese Arbeiten an. Darauf teilte die Demobilisierungskommission des RP im Februar 1919 dem Meliorationsbauamt mit, daß solche Arbeiten wieder aufgenommen werden können. Der Nachweis, daß die Meliorationsarbeiten im Reckenfeld zum Abschluß gekommen sind, bestätigte der RP am 21. Mai 1919, mit dem Hinweis, daß für ‚Notstandsarbeiten im Reckenfeld' 17.500 Mark entstanden sind.
Der Regierungspräsident wollte wissen, was aus dem ehemaligen Nahkampfmitteldepot Hembergen in seinen Regierungsbezirk wird. Das Militär-Eisenbauamt, maßgebliche Militärbehörde beim Bau des Depots, antwortete dem RP im April 1919: "[...] es kann laut Anfrage beim Nebenartillerie-Depot noch keine Erklärung über die künftige Verwendung des Depotgeländes abgegeben werden, weil von der Regierung noch keine diesbezügliche Entscheidung getroffen worden ist."
Da schrieb Anton Günner aus Emsdetten, Westum 21, am 21. Juli 1919 an Mathias Schiffer, Münster, Mitglied der Deutschen Nationalversammlung: "[...] In diesem Sommer hätten mindestens 500 Schafe sich ständig satt fressen können. So gibt es sehr vieles, was ausgenutzt werden könnte. Nach Lage der Verhältnisse könnten sehr leicht Tausende von Obstbäumen angepflanzt werden. Man spricht so viel von Bodenreform, Siedlung und Innenkolonisation. Hier könnte man praktische Arbeit leisten. [...]"
Und noch welche, die sich zu Wort meldeten. Der Arbeiter- und Angestellten-Ausschuß des Neben-Artilleriedepots Hembergen schrieb ebenfalls im Juli 1919 an Schiffer: "[...] Durch Verfügung des Reichswehrministeriums Nr. 1066.5.19.R.A. vom 27. Mai 1919 ist bekannt geworden, daß das Neben-Artilleriedepot Hembergen bestehen bleibt. Es werden hier Vorschläge (um Arbeit zu behalten) unterbreitet, wie es mit dem Depot weitergehen könnte. Könnte eine Kultivierung des guten Unterbodens und Umarbeitung in Gemüse und Kartoffeln in Angriff genommen werden, statt der Kiefern könnten Obstbäume angepflanzt werden? [...] Auf dem Depotgelände könnten auf den großen freien Flächen zwischen den Munitionshäusern große Mengen Hackfrüchte, Gemüse, Kartoffeln geerntet werden."
Der RP am 20. September 1919 an den Minister für Volkswohlfahrt: "Betr. Verkauf militärfiskalischen Grundbesitzes. Zur vorzugsweisen Berücksichtigung beim Verkauf einschl. Grundbesitzes für den Landkreis Münster kommt die Siedlungsgesellschaft ‚Rote Erde' in Münster für das Nahkampfmitteldepot, Nebenartillerie-Depot Hembergen, in Frage."
Der Präsident des Landesfinanzamtes Dr. Schmedding: "[...] Günstig für die Verwertung ist die trockene Lage der Schuppenfußböden, die ausreichende Grundfläche (70qm) und lichte Höhe (3,10m), die leichte Einbaumöglichkeit von Trennwänden und der brauchbare Untergrund der Gleise für feste Zufahrtswege. Auch die Wasserversorgung durch Brunnen bietet keine Schwierigkeiten, ebenso die Herstellung von Abort-, Stall- oder Einzelbauten. Für die Verwertung der Depotanlage als Siedlung sprechen ferner die elektrischen Stromanlagen (Transformatoren) und ausreichende Wohlfahrtsräume in den Verwaltungsgebäuden. Die größeren Schuppen lassen sich zweckmäßig zu Werkstätten verwenden oder zum Einbau von vier bzw. sechs Wohnungen. [...] Durch Abbruch der Gebäude würden noch rd. 500.000 Mark Kosten entstehen."
Die Verfassungsgebende deutsche Versammlung, Berlin schrieb am 10. Dezember 1919 an das Reichsschatzministerium: "[...] ist bekannt geworden, daß der Plan besteht, die Schuppen zu Hembergen bei Greven zu einer Siedlung für aus dem Reichsbund vertriebene Deutsche zu verwerten. Unterhandlungen sind mit dem Reichsministerium des Innern eingeleitet. Wir bitten das Reichsschatzministerium gehorsamst zu veranlassen, daß die betreffenden Gebäude in Hembergen nicht veräußert werden, bis die Frage geklärt ist, ob sich der Siedlungsplan verwirklichen läßt."
Die Kommission für die Ansiedlung Elsass-Lothringer Flüchtlinge schrieb am 20. Dezember 1919 an das Reichsministerium des Innern in Berlin: "Die Zentralfürsorgestelle Münster, die Ortsgruppe Münster und die Landesgruppe Westfalen des Hilfsbundes für Elsass-Lothringer, beschäftigen sich zur Zeit mit dem Plan einer Verwertung des in der Nähe von Münster gelegenen Nahkampfmitteldepots Hembergen zur Ansiedlung von vertriebenen Elsass-Lothringern. Man kam zu dem Ergebnis, daß das Depot sich ausgezeichnet für die geplante Siedlung eigne, und daß es mit nicht allzu erheblichen Kosten für Siedlungszwecke umzubauen sei. Die kleinen Schuppen eignen sich zum Umbau in Einfamilienhäuser mit einer Wohnküche und zwei bis drei Zimmern. Durch späteres Aufsetzen eines Dachgeschosses läßt sich die Zimmerzahl erhöhen. Die mittleren und größeren Schuppen können entsprechend in zwei oder drei Wohnungen umgebaut werden oder sie lassen sich zur Einrichtung von Werkstätten umbauen. [...] Bei Ausführung des Projektes wird die Möglichkeit geschaffen, etwa 300 Flüchtlingsfamilien Wohnung mit je einem Gemüsegarten in Größe von ca. 2.000qm zur Verfügung zu stellen."
[...] ist der Präsident Dr. Schmedding jedoch nicht: Am 9. Dezember 1919: "[...] und es wird davor gewarnt, von einer rein landwirtschaftlichen Betätigung der Siedler die Lebensfähigkeit der Siedler zu erwarten. Bei dem gegebenen Schuppenabstand von 50m nach jeder Richtung steht für jede Heimstätte kaum 1 Morgen Land zur Verfügung. Das ist für die Ernährung- und Verdienstmöglichkeit einer Familie zu wenig, zumal große Flächen, die bislang mit Wald bestanden waren, noch urbar gemacht werden müssen, der Sandboden des Münsterlandes ganz intensive Düngung verlangt. [...] Die einzige Verwertungsmöglichkeit ist schließlich nur in der Anlage einer ländlichen Kleinsiedlung zu suchen. Dieser Vorschlag wurde für durchführbar erklärt. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die Verwertung für eine ländliche Kleinsiedlung auf nicht unerhebliche Bedenken stößt. Ungünstig ist die Bodenkultur, die Bauart der Schuppen - da Unterkellerung fehlt - und besonders die weitläufige Entfernung der Schuppen voneinander."
Der Landrat Graf von Westphalen schrieb am 28. Juni 1919 an den RP wegen der Siedlungsmöglichkeit militärfiskalischer Liegenschaften zu Siedlungszwecken: "[...] im hiesigen Münsterland befindet sich das Nahkampfmitteldepot Hembergen, Nebenartillerie Depot Münster. Über die Verwendungsabsichten des Militärfiskus ist bisher nichts bekannt gegeben worden. Nach der bisherigen Bautätigkeit sollen auch jetzt noch neue Gebäude errichtet werden, denkt die Heeresverwaltung anscheinend nicht daran, dieses Depot aufzugeben. Es wird sich empfehlen, dieses Depot als solches zu behalten. Das Depot ist zur Errichtung von selbständigen lebensfähigen Siedlungsstellen und dergleichen, ungeeignet. Für die vorhandenen Munitionshäuser und Schuppen ist überhaupt keine Verwendungsmöglichkeit vorhanden, da sie sich nicht in Wohnungen einrichten lassen. Auch für gewerbliche Unternehmungen sind sie nicht geeignet."
Am 01. Oktober 1919 ging die Zerlegung und Verwertung von Zündungen von der Feldzeugmeisterei auf das Reichsverwertungsamt, Abt. Krieg, über. Zwischen dem Reichsverwertungsamt und einem ‚Verband der Zerlegewerke' wurden zur Zerlegung und Unbrauchbarmachung im Sinne des Artikels 169 zunächst Werk-, später Kaufverträge abgeschlossen.
Im Depot lagerten zu dieser Zeit (Januar 1919) über 7 Millionen Einheiten Nahkampfmittel in den Schuppen der Depots A, C und D. Darunter war auch Beutemunition in größeren Mengen, die nicht nur in sondern zum Teil zwischen den Schuppen lagerten. Eine sehr gefährliche Angelegenheit!
Die Emsdettener Volkszeitung schrieb am 10. Oktober 1919: "Wie bereits früher mitgeteilt, geht das Nahkampfmitteldepot demnächst an das Reichsvermögensamt über. Es ist beabsichtigt, die Lagerschuppen usw. zu Kleinwohnungen und Siedlungszwecken nutzbringend zu verwerten."
Das Landesfinanzamt Münster schrieb am 6. November 1919: "Mit dem 1. Oktober 1919 sind die gesamten Liegenschaften und Bauanlagen des Heeres in die Verwaltung des Reichsschatzministeriums übergegangen. Das Landesfinanzamt, Abteilung III ist als zuständige Provinzialbehörde des Reichsschatzministeriums beauftragt, über die baldige wirtschaftliche Verwertung des Geländes und der Bauanlagen des im Kriege errichteten Nahkampfmitteldepots Hembergen, das als solches aufgegeben wird, dem Reichsministerium umgehend begründete Vorschläge zu unterbreiten."
Nach der Übertragung zur Verwertung an das Landesfinanzamt in Münster machte deren Präsident Dr. Schmedding Nägel mit Köpfen. Seiner Ansicht nach, waren schon viel zu lange die Verantwortlichkeiten hin- und hergeschoben worden. Dr. Schmedding erklärte die Angelegenheit ‚zur Chefsache' und nun begann eine Zeit der Erklärungen und Absichten mit dem eindeutigen Ziel, aus dem ehemaligen Nahkampfmitteldepot eine Siedlung zu machen!
Das Landesfinanzamt Münster schrieb deshalb am 7. November 1919 an mehrere Verteiler: "[...] um die verschiedenen Möglichkeiten landwirtschaftlicher, gewerblicher oder industrieller Ausnutzung des Depots und um über die Einrichtung der Munitionsschuppen als Siedlungsanlagen [...] ausloten zu können, ist eine Konferenz anberaumt. Zu dieser sind alle an der Verwertung interessierten Behörden und Verbände aufgefordert, teilzunehmen."
Die Adressaten kamen zum anberaumten Termin. Die Konferenz fand am 18. November 1919 in Münster statt. Leiter der Konferenz war der kommissarische Präsident des Landesfinanzamtes Münster Dr. Schmedding.
Einzelheiten, wer teilgenommen hatte, mit welchen Absichten als Interessent angereist, und was bei der Konferenz sonst noch herumgekommen ist:
Müller, Gerlach, Brummer, Dr. Meyer (Referent) | Landesfinanzamtes Münster |
Elle, Lenz, Hermann | Reichsvermögensamt Münster |
Herrmann und Borchers | Regierung |
Gattermann | Militär-Neubauamt Münster |
Zimmermann und Teutschbein | Provinzialverwaltung |
Herwig | Eisenbahndirektion |
Schütz | Meliorationsbauamt |
Rosenberg | Landratsamt |
Kalusch | Artilleriedepot Münster |
Palm | Neben-Artilleriedepot Hembergen |
Knapp | Kreissiedlungsgesellschaft Steinfurt |
Becker | Siedlungsgesellschaft Rote Erde |
Formbrock | Westfälischen Heimstätte |
Liel | Zentralfürsorgestelle für Flüchtlinge |
Christmann | Hilfsbund Elsass-Lothringer Flüchtlinge |
Berlage | Gemeinde Emsdetten |
Hueske | Gemeinde Greven |
u.a. |
Ausbau der Gebäude (Vorschläge des Berichterstatters Dr. Ing. Meyer): Ausbau der 168 Schuppen (70qm) zu Heimstätten für 4 -5 Köpfe, Ausbau der 24 Schuppen (300qm) zu 4 Wohnungen, Ausbau der 16 Schuppen (500qm) zu 6 Wohnungen. Der Ausbau der Schuppen zu Heimstätten lasse sich in vier Stufen durchführen, so daß in kurzer Zeit unter Zuweisung von Holz aus dem freiwerdenden Gefangenenlager auch Sonderwünsche berücksichtigt werden könnten. Mit Hilfe der Siedler und einem finanziellen Aufwand pro Schuppen von 4.900 M könnten die Schuppen ausgebaut werden. Hauptverwaltungsgebäude: Ausbau auf acht Wohnungen, Wohlfahrtsgebäude: Ausbau auf vier Wohnungen, Hauptwache-/Reviergebäude: Ausbau auf vier Wohnungen, Feuerwache: Ausbau auf fünf Wohnungen, Doppelverwaltungsgebäude: Ausbau auf vier Wohnungen, Verwaltungsgebäude B: Ausbau auf drei Wohnungen, Verwaltungsgebäude D: Ausbau auf drei Wohnungen, Fahrdienstleitergebäude: Ausbau auf eine Wohnung [...]
Ausbau der Wege (Vorschläge des Berichterstatters Dr. Ing. Meyer): Die Eisenbahndämme der Depotgleise aufkiesen und als Zufahrtswege mit Schlick abwalzen
Unterbringung Elsass-Lothringer (Zentralfürsorgestelle für Flüchtlinge): Da die Flüchtlinge irgendwo seßhaft werden müssen, bittet der Redner ihm das Depot zur Verfügung zu stellen. [...]
Errichtung von Werkstätten (Eisenbahndirektion Münster): Zur Errichtung von Eisenbahnwerkstätten eignet sich das Depot nicht. Deshalb müsse die Eisenbahndirektion von einem Erwerb Abstand nehmen. [...]
Landwirtschaftliche Siedlung (Rote Erde): Zur Selbsternährung müssen mindestens zehn Morgen zur Verfügung stehen. Rote Erde warnt deshalb vor einer landwirtschaftlich genutzten Siedlung. [...]
Gemischte Siedlung (Zentralfürsorgestelle für Flüchtlinge): Etwa 1/3 aus Landwirten, 2/3 aus anderen Berufen, ist Voraussetzung.
Besserungsanstalt (Gemeinde Greven): Vielleicht kann ein Teil als Besserungsanstalt Verwendung finden. [...]
Besiedlung (Siedlungsgesellschaft Rote Erde): Den gesamten Depotbereich für eine Besiedlung zur Verfügung zu stellen.
"Wichtiger ist die Kernfrage: Arbeitsgelegenheiten, Ernährungsmöglichkeiten usw.", so Dr. Meyer auf der Konferenz.
Die Versammlung wählte eine Kommission, die das Projekt weiter behandeln soll. Vorsitzender wurde Dr. Schmedding von der Landesfinanzbehörde in Münster.
Dr. Ing. Meyer (Vorsitzender) | Landesfinanzamt Abteilung III, Münster |
Brummer | Landesfinanzamt Abteilung III, Münster |
Gattermann | Militär-Neubauamt Hembergen |
Elle | Reichsvermögensamt Münster |
Linz | Reichsvermögensamt Münster |
Borchers | Regierung Münster |
Schirrmeyer | Magistrat Münster |
Dirkhoff | Gemeinde Emsdetten |
Hueske | Gemeinde Greven |
Liel | Zentralfürsorgestelle für vertriebene Elsaß-Lothringer |
Wertriok | Zentralfürsorgestelle für vertriebene Elsaß-Lothringer |
Nolte | Hilfsbund für Flüchtlinge |
Berker | Siedlungsgesellschaft Rote Erde |
Schründer | Textilindustrie Greven |
Eine Besichtigung des Depots fand am 20. November 1919 statt (Teilnehmer siehe oben).
Der Vorsitzende stellt die Frage: Besteht nach der stattgefundenen örtlichen Besichtigung die technische und wirtschaftliche Möglichkeit und Sicherheit, die gesamte Depotanlage zu besiedeln? Erleben wir keine Enttäuschung? Die Frage wird einstimmig in einem für die Ansiedlungsmöglichkeit bestehenden Sinne beantwortet.
Der Vorsitzende wirft sodann die Frage auf: Wie kann die Ernährungs- und Verdienstmöglichkeit der Ansiedler gesichert werden? Das ist die Kernfrage, von deren Lösung alles abhängt!
Dr. Meyer weiter: Nach Ausschaltung einer industriellen Ausnutzungs- und Verkaufsmöglichkeit, kommt nun die Anlage einer Ansiedlung in Betracht.
Borchers äußert Bedenken. Er hält es für zweckmäßiger zuerst nur den Verwaltungsbezirk zu besiedeln und später die Depotgruppen ins Auge zu fassen.
Liel: Dieser Ausführung widerspricht der Hauptmann. Er bittet ihn für seine Flüchtlinge den ganzen Besitz zu überlassen.
Schirrmeyer hält die Frage so lange nicht für spruchreif, als nicht vorher verschiedenen Detailfragen geklärt sind, z.B. die Zugänglichkeit zum Depot außer mit der Eisenbahn.
Dr. Meyer hält den Bau einer festen Straße zwischen der künftigen Siedlung und der Bauerschaft Hembergen zunächst nicht für eine unbedingte Lebensnotwendigkeit für die Kolonie. Schulgelegenheiten, eine Konsumgenossenschaft etc. doch eingerichtet werden müßten.
Hueske tritt ebenfalls für eine Herstellung einer besseren Verbindung ein. Die Eisenbahn allein genügt nicht, weil sonst die Ansiedler verarmen und der Gemeinde zur Last fallen, wenn ihnen staatliche Unterstützung, was wohl zu erwarten ist, eingeschränkt wird. Der Gemeinde dürfen nicht noch größere Schul- und Seelsorgenlasten zugemutet werden, als heute für sie schon bestehen. Die neue Siedlung muß auf gesunder Basis ruhen, dann ist sie ihm willkommen.
Dr. Meyer: Technisch können in drei Monaten 36 Wohnungen beziehbar gemacht werden. Wenn alle Depotschuppen ausgebaut werden sollten, ausgenommen die großen, kann die gesamte Depotanlage rd. 200 Familien je ein eigenes Heim bieten.
Schründer äußert sich auf Befragen über die Aufnahmemöglichkeiten der Textilindustrie in Greven: Er selbst könnte in seiner Fabrik 200 Arbeiter unterbringen. In allen Betrieben könnten es sogar 400-500 gelernte Arbeiter dauernd Erwerb finden, vorausgesetzt, die nötigen Rohstoffe können geliefert werden.
Berker erklärt hierauf folgendes: Von einer rein landwirtschaftlichen Beschäftigung müssen wir absehen, es kann nur in Garten- und Gemüsebau gedacht werden, der die Besitzer nach Feierabend beschäftigt. Die Grundlage für die Existenz müssen andere Arbeitsmöglichkeiten sein. In Gronau, Ochtrup stehen Wohnungen leer, weil keine Arbeitsmöglichkeiten vorhanden sind.
Noch einmal Amtmann Hueske heißt die Elsaß-Lothringen willkommen, wenn es gelingen sollte, auf der erörterten Grundlage eine gesunde Kolonie zu gründen.
Im Mai und Juli des Jahres 1919 zogen zwei Familien als erste Siedler ein. Die eine Familie bezog die Räume im ehemaligen Doppelverwaltungsgebäude A/C und die andere Familie bewohnte eine leergewordene Baracke im Verwaltungsbezirk.
Die Westfälische Heimstätte, Münster, schickte am 11. Januar 1920 an das Landesfinanzamt Münster folgende Zeilen: "Wir nehmen Bezug auf die am 18. November 1919 stattgehabte Besprechung wegen der Verwertung des Nahkampfmitteldepots Hembergen folgendes zu unterbreiten: Durch Nutzbarmachung der Hemberger Anlagen eine größere Holzbearbeitungsfabrik geschaffen werden können, die dann Elsass-Lothringer Siedler Arbeitsgelegenheiten böte. Die richtige Ausstattung eines Holzbearbeitungsbetriebes sind etwa 5 Vollgatter, 10 Kreissägen, 1 Horizontalgatter, 3 schwedische Hobelmaschinen, 2 Trennsägen, 2 Hobelmaschinen, 1 Schleifmaschine, 5 Elektromotoren zu je 20-25 PS, 1 Werkzeugschleifmaschine, Handwerkzeug, 1 Lokomobil mit etwa 100 PS, das nötige Feldbahngleis, einige Holzwagen (Schmalspur)."
Ortskartell der christlichen Gewerkschaften Emsdetten sendet am 14. Januar 1920 ein Schreiben an die Gemeindevertretung Emsdetten. "Nachdem vom Reichswehrministerium dem Reichsschatzministerium mitgeteilt worden war, daß infolge der Heeresminderung mit einem Bestehenbleiben des Neben-Artilleriedepots Hembergen voraussichtlich nicht zu rechnen sei, war es die Aufgabe des Reichsschatzministeriums, die Verwertung des Depots in die Hand zu nehmen. Auf Veranlassung des Reichsschatzministeriums ist unter dem Vorsitz des Herrn Präsidenten des Landesfinanzamtes Münster vor Kurzem zu diesem Zweck eine Interessen- und Sachverständigen-Kommission (Anmerkung: 18. November 1919 ist damit gemeint) zusammengetreten, aus deren Besprechungen sich dann verschiedene Verwertungsvorschläge für eine Siedlung ergeben haben."
Das Landesfinanzamt Münster an Reichsschatzministerium am 19. Januar 1920: "[...] Sollte der Plan, das Depot in Hembergen für eine Kleinsiedlung auszubauen und auszunutzen, die Unterstützung des Reichsschatzministers und dem Ministerium des Inneren finden, so wird bezüglich der Einrichtung von Holzbearbeitungs-Werkstätten um Beschaffung der erforderlichen Maschinen aus freiwerdenden Werften der Fliegerstationen gebeten... und gegen Bezahlung der Heimstätte anzubieten. [...] Hinsichtlich der Lokomobile aus aufzulösenden Gefangenlagern, die eigene Kraftanlagen besitzen, zu beschaffen."
Das Büro des Reichspräsidenten schreibt im Auftrag Reichspräsidenten am 31. Januar 1920 an den Unterstaatssekretär im Reichsschatzministerium: "[...] Ebenso sei das nahe bei Münster i.W. gelegene Nahkampfmitteldepot Hembergen zur Unterbringung von 200-300 Familien geeignet, auch hier sei der Abbruch vorgesehen. [...] Der Herr Reichspräsident bittet die Angelegenheit nochmals eingehend prüfen zu wollen [...] von dem unwirtschaftlichen Abbruch Abstand zu nehmen und die Baulichkeiten der Unterbringung der Vertriebenen nutzbar zu machen. Die Vertriebenen berufen sich bei ihren Wünschen auf Zusagen, die ihnen früher vom Reichskanzler und anderen maßgebenden Stellen gemacht worden sind."
Reichsschatzministerium am 1. Februar 1920 an Landesfinanzamt Münster: [...] ich habe nichts dagegen einzuwenden, daß der Vorschlag der Westfälischen Heimstätte einer Prüfung unterzogen wird, und daß verbindliche Verkaufsverhandlungen mit der Gesellschaft geführt werden. Die Entscheidung muß bis zur Klärung der Fragen über die Möglichkeit für Elsass-Lothringer Flüchtlinge vorbehalten werden. Für die Überlassung von Maschinen ist das Reichsverwertungsamt bzw. dessen Zweigstelle zuständig."
"Am 3. April 1920 wurde das Munitionslager Hembergen zu einem großen Teil den vertriebenen Elsass-Lothringern zu Siedlungszwecken vom Reichsschatzministerium zugesichert", teilte am 16. Juli 1920 die 'Neue Heimat', eine Gemeinnützige Zentralsiedelungsgesellschaft für Elsass-Lothringer GmbH, dem Herrn Minister des Reichsschatzministeriums in Berlin mit. Es wurden in dem Schreiben vom Vorsitzenden Befürchtungen geäußert, daß diese Zusage kippen könnte, da Bestrebungen im Gange sind, dem 'Noble Concerne' das Depot zu verpachten.
Eisenbahndirektion, Münster, am 28. März 1920 an den Minister für öffentliche Arbeiten in Berlin Wohnungsfürsorge für Vertriebene: "[...] Von den, aus den jetzt polnischen Landesteilen mit ihren Familien rückwandernden Eisenbahnbediensteten und den vormaligen Reichseisenbahnbeamten finden viele in Münster keine Wohnung. In Münster sind es 3.800 Familien, in Rheine 200 Familien, in Osnabrück 980 Familien. [...] Das Depot Hembergen beabsichtigen wir zur Unterbringung einer größeren Anzahl von Flüchtlingsfamilien nutzbar zu machen. Die meisten der Gebäude des Verwaltungsbezirkes sind noch nicht in Betrieb gewesen, aber fast vollendet, sie können in kurzer Zeit ausgebaut werden, so daß 23 Wohnungen beziehbar werden. [...] Die Munitionsschuppen in A könnten innerhalb von Monaten frei gemacht werden, in dem die dort lagernde Munition nach den Depots C und D gebracht wird. [...] Als Notunterkünfte sind die Schuppen ohne wesentliche Bauarbeit schon jetzt brauchbar, wenn sie durch Einbau von Öfen heizbar gemacht werden.
Die Verwertung des Nahkampfmitteldepots ist wie folgt gedacht: Die Eisenbahnverwaltung erwirbt das Eigentum der ganzen Anlage und gibt an eine neu zu gründende Heimstättengenossenschaft im Wege des Erbbauvertrages die einzelnen Gebäude und Grundstückteile ab. Die 23 Wohnungen im Verwaltungsbezirk werden sofort beziehbar gemacht. Der Ausbau der Schuppen im Depot B wird alsbald in Angriff genommen und die Häuser Zug um Zug nach Fertigstellung besetzt.
Die Schuppen des Depots A werden geräumt und danach wie Depot B ausgebaut und besiedelt. Die Depots C und D werden bis auf weiteres an eine Firma verpachtet, die dort die Verwertung der Munitionsvorräte betreibt. Ist die Verwertung der Munition beendet, so werden auch diese beiden Depots besiedelt. Die Gleisanlagen werden zum erheblichen Teil sofort entbehrlich, andere könnten für dringende Bauausführungen, Baustoffzufuhr und Umzüge nutzbar eingesetzt werden. Die Bettungskörper der Gleise können nach Abbau der Gleise ohne großen Aufwand als Zufuhrwege zu den Gebäuden ausgebaut werden. Wie wir festgestellt haben, bewirbt sich der Nobel-Konzern um den Erwerb der gesamten Anlage, um Sprengstoff (Anmerkung: Zu dem Fertigungsprogramm 1917 von 10.000 Tonnen Pulver monatlich kamen 23.000 Tonnen Sprengstoff hinzu. Um diese Mengen herzustellen, wurden u.a. monatlich gebraucht: 34.000 Tonnen Salpetersäure (als HNO3 gerechnet), 6.000 Tonnen Ammonsalpeter, 9.200 Tonnen Oleum (60%), 26.900 Tonnen Oleum (20%), 27.200 Tonnen H2SO4 in konzentrierter Schwefelsäure, 8.500.000 Liter Spiritus) einlagern zu können.
[...] sozialpolitisch richtiger wäre, die Unterbringung von Familien voran zu treiben. Die Lagerung von Sprengstoffen könnte in Neuenkirchen (Land) vorgenommen werden. Wir bitten deshalb: Die Übereignung oder Verpachtung des Nahkampfmitteldepot Hembergen an eine Firma zu unterlassen und das Depot der Eisenbahnverwaltung zu überlassen. Nach günstigem Abschluß der Verhandlungen mit dem Reichsschatzamt ermächtigen zu wollen, mit dem Ausbau der 23 Wohnungen zu beginnen. Für den weiteren Ausbau der Depots uns zu ermächtigen um den Geldbedarf hierfür anzufordern."
Der Ausschuß Elsass-Lothringer an das Reichsarbeitsministerium, Berlin am 16. Mai 1920: "Am Dienstag, dem 4. Mai 1920 fand in Hembergen eine Besprechung statt. [...] Die Eisenbahn beansprucht für eigene Zwecke die sämtlichen Anlagen in Hembergen. Sie will, soweit angängig und Platz verfügbar, will sie Elsass-Lothringer Eisenbahnbeamtenfamilien unterbringen. Die übrigen Elsass-Lothringer Flüchtlingsfamilien, deren Zahl in die Tausend geht und die nun schon 1,5 Jahre und mehr ohne ihr Hab und Gut in Gefangenenlagern, in ehemaligen militärischen Hallen und Schuppen notdürftig untergebracht sind, sollen von der Aufnahme in Hembergen ganz ausgeschlossen bleiben oder von der Gnade und Wohlwollen der Eisenbahndirektion Münsters abhängig sein, in Hembergen einmal aufgenommen werden zu dürfen. Die große Verwaltungsgruppe (Verwaltungsbezirk), das Depot A und demnächst C und D sind den Elsass-Lothringer Flüchtlingsfamilien bereits fest zugesagt und wir hoffen, das die Regierung an dieser Verteilung festhält. [...] Als Finanzträger des Unternehmens stehen wir mit der Westfälischen Heimstätte in Verhandlung."
Der Ausschuß vertriebener Elsass-Lothringer in Münster schreibt an das Reichsministerium des Innern, Abtl. für Elsass-Lothringer am 3. Mai 1920: "[...] Nach Mitteilung des Reichsarbeitsministerium vom 6. April 1920 hat sich das Reichsschatzministerium einverstanden erklärt, sofort 20 Elsass-Lothringer Familien in Hembergen unterzubringen. Diese Unterbringung ist in kürzester Zeit möglich, wenn die vorhandenen fertigen Wohnräume im Wohlfahrtsgebäude mit Lichtanlagen und Aborten versehen werden, im Hauptverwaltungsgebäude Türen und Fenster eingesetzt werden und die Räumung des Depots A von Munition sofort durchgeführt wird. Ferner weitere Sprengstofftransporte für die Depots C und D nicht mehr nach Hembergen für die DAG zur Lagerung überführt werden."
Telegramm des Oberbürgermeisters von Münster an das Reichsschatzministerium am 12. Juni 1920: "siedlungsprojekt hembergen fuer vertriebene elsass-lothringer unbedingt durchfuehrbar und entwicklungsfaehig punkt hier herrscht erhebliche beunruhigung, weil diesem gemeinnuetzigen volkswirtschaftlichen zwecke geldinteressen nobelconzern vorgezogen werden sollen punkt bitten dringend anderweitige vergebung bis zur kabinettsentscheidung auszusetzen punkt"
Mitte Februar 1920 versammelte Lagerleiter Leutnant Palm seine 'Mannen' um sich. Der Grund: Die gesamte im Depot eingelagerte Munition mußte gezählt werden. Listen wurden gefertigt und jeweils zu mehreren Personen wurden die Schuppen aufgesucht, um die Munition zahlenmäßig zu erfassen. Anfang März 1920 war die Aktion beendet, und am 3. März 1920 wurden die Bestandslisten an das Reichsvermögensamt in Münster gesandt.
Das Reichsverkehrsministerium teilte am 11. Mai 1920 dem Reichschatzministerium unter Bezugnahme auf die Besichtigung des Nahkampfmitteldepots Hembergen, die am 4. Mai d.J. stattfand, mit: "[...] daß die Eisenbahnverwaltung mit Rücksicht auf die Erklärung des dortigen Referenten, daß die Depots C und D für absehbare Zeit noch mit Munition belegt werden müssen und das Depot A sowie ein großer Teil der halbfertigen Verwaltungsgebäude dem Verein der Elsass-Lothringer bereits verbindlich zugesagt sei, auf die Siedlung ihrer Bediensteten keinen Wert mehr legt. Es war in Aussicht genommen, einen Teil des Nahkampfmitteldepots zur Einrichtung von Notquartieren für die aus dem Osten - Posen usw. - zurückflutenden Eisenbahnbediensteten vorübergehend in Anspruch zu nehmen. Bei der Besichtigung ergab sich, daß die vorhandenen Schuppen in absehbarer Zeit zu Notwohnungen nicht eingerichtet werden können, und daß auch ganz erhebliche Mittel für diese Einrichtung zur Verfügung gestellt werden müßten."
Mit der zunehmenden Absicht aus dem Depot eine Siedlung entstehen zu lassen, nehmen nun die Bürgermeister beider Gemeinden ihre anfänglich geäußerten Bedenken über negative Folgen erneut auf, um ausdrücklich aufzuzeigen, wo den beiden Gemeinden der Schuh drückt: Die heimische Industrie kann weitere Zugänge an Arbeitswilligen nicht verkraften.
Ein gemeinsames Schreiben: "Die Gemeinden (Anmerkung: Emsdetten und Greven) haben ein lebhaftes Interesse an der zukünftigen Gestaltung des Neben-Artilleriedepots. Dieses Interesse erhöht sich, da folgende Art der Verwertung in erster Linie ins Auge gefaßt worden ist: Es ist dem Reichsschatzministerium vorgeschlagen worden, die Munitionsschuppen in Wohnungen umbauen zu lassen und in den Wohnungen ausgewiesene Elsass-Lothringer unterzubringen. Man hofft auf diese Weise über 400 Familien mit rund 1.000 Arbeitskräften unterzubringen. Dieser Plan wäre, wenn er ohne erhebliche Schädigung der Interessenten der eigenen Gemeinde durchgeführt werden könnte, zu begrüßen. Die gewaltige Schädigung der eigenen Interessen liegt aber auf der Hand. Eine Belastung des heimischen Arbeitsmarktes mit rd. 1.000 Köpfen wäre unerträglich. Es wäre vielmehr zu begrüßen, wenn das Depot bestehen bliebe und die bei der ungünstigen Wirtschaftslage in der heimischen Industrie nicht unterzubringenden Arbeiter in Hembergen beschäftigt werden könnten. Da Hembergen als eins für seine Zwecke am besten eingerichteten Depots zu bewerten ist [...] ein Bestehenbleiben des Depots zu erreichen."
Auszug aus dem Gemeindeverordneten-Versammlungsprotokoll zu Greven, am 9. Januar 1920 (Antwort zum Antrag des Ortskartells): "[...] Vertretung beschließt, dem Antrag stattzugeben und bei den maßgeblichen Stellen vorstellig zu werden, daß das Depot in Hembergen bestehen zu lassen und von der Umwandlung desselben in Siedlungen abzusehen."
Reichsschatzministerium am 20. Januar 1920 an Reichsminister des Inneren: "[...] nach den mir vorliegenden Gutachten wird die Verwertungsmöglichkeit der Anlagen für Siedlungszwecke nicht durchweg so günstig beurteilt, wie es von der Kommission (für die Ansiedlung Elsass-Lothringer Flüchtlinge) geschieht. Außer Zweifels steht, daß eine Siedlung für landwirtschaftliche Zwecke nicht in Betracht kommt."
Per Telegramm das Landesfinanzamt an das Reichschatzministerium am 19. April 1920: "regierung in münster untersagt die genehmigung zur ansiedlung in depots a und b solange in depots c und d pulver eingelagert werden punkt"
Das Landesfinanzamt teilte im April 1920 dem Reichsschatzministerium mit, daß "[...] zwischen dem Reichsvermögensamt und dem Gewerbeaufsichtsbeamten der Regierung eine Besprechung stattgefunden hat. Hierbei hat der Vertreter der Regierung erklärt, daß irgendwelche Siedlungen und Gewerbebetriebe in den Depots A und B sowie im Verwaltungsbezirk nicht auf die Genehmigung seitens der Regierung rechnen könnten, solange in den Depots C und D Pulver eingelagert werde. Das Reichsvermögensamt hat dem Nobelkonzern telegrafisch und schriftlich von der Ablehnung benachrichtigt und die Einlagerung von Pulver von endgültiger Entscheidung durch das Reichsschatzministerium untersagt. Um Entscheidung wird gebeten."
Reichsvermögensamt Münster, den 22. April 1920: "Reichsschatzministerium Laut Verfügung des Reichsschatzministeriums vom 25. März 1920 sind die Depots A und B für Siedlungszwecke in Aussicht genommen, wobei vorausgesetzt wird, daß die Verwertung dieser Gruppen durch die Zerlegung der Beutemunition nicht behindert sei. Dies ist ein Irrtum! Nicht die Zerlegung der Beutemunition, sondern schon die einfache Belegung der Depots C und D mit Sprengstoffen macht jede Siedelung in den Depots A und B sowie im Verwaltungsbezirk unmöglich!"
Der Ausschuß Elsass-Lothringer schrieb an das Reichsschatzministerium am 3. Mai 1920: "[...] die Gewerbeinspektion zu Münster hat die Ansiedlung und die Aufnahme von Betrieben untersagt, solange Munition und sonstige Sprengstoffe in der Nähe von Wohnungen und einzurichtenden Betrieben lagern. Es ist daher mit allen Mitteln zu betreiben, sämtliche Munition baldigst aus Hembergen entfernt bzw. unschädlich gemacht wird."
Das Landesfinanzamt Münster am 17. März 1920 an das Reichsschatzministerium: "Solange über die Art der Verwertung des Neben-Artilleriedepots Hembergen keine Entscheidung getroffen ist, kann eine eingehende Prüfung der Gleisbaumöglichkeiten bestimmter Gleismengen nicht erfolgen. Bei einer Veräußerung des Depots an den Nobelkonzern (DAG) kommt ein Ausbau der Gleisanlagen kaum in Frage, bei einer Verwertung der Bauanlagen als Siedlung dagegen, werden nunmehr vorübergehend bis zur Vollendung der beabsichtigten Um- und Ausbauten der Bauanlagen zu Siedlungszwecken einige Strecken der Gleisanlagen benötigt werden. Der größte Teil würde in diesem Falle sofort entbehrlich."
Reichsschatzministerium am 25. März 1920 an das Landesfinanzamt Münster: "Der Nobelkonzern (DAG) beabsichtigt die Depots C und D zur Lagerung von Sprengstoffen einschließlich der gefährlichen Beutemunition zu mieten. Wenn diese Munition in das Depot D überführt wird, so ist m. E. die Verwertung der Depots A und B und der Verwaltungsbezirk nicht behindert. Immerhin ersuche ich, vor Vertragsabschluß diese Frage im Einvernehmen mit dem Gewerberat nochmals zu prüfen. Es steht jetzt schon fest, daß im Falle der Verwendung der Depots A und B für Siedlungszwecke und der Depots C und D für Lagerzwecke, die Verteilungsgleise in den Gruppen A und B und die Gleise im Abstellbahnhof entbehrlich werden. Für die Ausführung der Arbeiten in den Depots A und B genügt die Schaffung eines Hauptzufahrtsgleises bis zum Depot B."
Im Verlauf des Jahres 1919 wurden Überlegungen zur Munitionszerlegung angestellt. Am 13. September 1919 hatte das Reichsverwertungsamt und ein Zerlegungssyndikat einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Eines dieser Syndikatsmitglieder war die DAG! Auszüge aus dem Vertrag:
§ 1: Der Unternehmer kauft die gesamte im unbesetzten Gebiet Deutschlands [...] gestapelte und zu entladende Munition für Artillerie, Pioniere und Flieger, soweit sie von der Heeresverwaltung zur Zerstörung freigegeben ist und noch freigegeben wird.
§ 2: Der Kaufpreis beträgt M 90,- für 1000 kg anfallendes Eisen- und Stahlmaterial ab Lagerstätte. Hiermit gehen sämtliche Kosten, die durch die Entleerung und Zerstörung der Munition entstehen, auf den Unternehmer über, insbesondere trägt derselbe mit dem Augenblick der Übernahme das Gefahrenrisiko.
§ 5: Der Unternehmer verpflichtet sich, die Munition nach den bestehenden, ihm bekannten Vorschriften zu entleeren. [...]
§ 6: Das bei der Entleerung der Munition anfallende Material an Eisen und Stahl hat der Unternehmer zu den der jeweiligen Marktlage entsprechenden Schrottpreisen der deutschen Industrie [...] unverzüglich und unmittelbar käuflich zuzuführen.
§ 14: Mit Abschluß dieses Vertrages haftet der Unternehmer für die richtige Entleerung und Zerstörung der Munition nach den Bestimmungen des Vertrages. [...]" [...] Die Zerlegearbeiten auf der Grundlage des Syndikatsvertrages begannen im Oktober 1919. Wegen vorhandenem Zeitdruck erklärte sich das Reichsverwertungsamt einverstanden, die Zerlegearbeiten einer umfassenden Bestandsaufnahme voranzustellen.
Aktenvermerk des Reichsschatzministeriums vom 1. Juli 1920 Über die Tagung des Hilfsbundes der Elsass-Lothringer in Cassel vom 25. Juni 1920: "[...] Unter Zurückweisung der Angriffe auf das Reichsschatzministerium führte ich aus, daß das Hauptverschulden für die Verzögerung bei den Elsass-Lothringern selbst liege, nachdem erst am Tage vor der Tagung ein Träger für die ganzen Siedlungs-Unternehmungen, die 'Neue Heimat' gegründet worden sei und außerdem das Verhalten der Flüchtlinge auf verschiedenen Unterkunftsorten ein Verhandeln erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht habe. Hembergen kann unter keinen Umständen zur Verfügung gestellt werden, da vom Preußischen Handelsministerium dringend für andere Zwecke (Munitionszerlegung) angefordert."
Aus dem Schreiben vom 31. August 1920 des Landesfinanzamtes an das Reichsschatzamt geht u. a. hervor, daß der Vertrag zwischen DAG und Vermögensverwaltung geschlossen wurde. (Anmerkung: Die Vertragsunterzeichnung erfolgte erst am 20. bzw. 29. Januar 1921)
§ 11 lautete wörtlich: "Die D.A.G. haftet in vollem Umfang für durch Explosion oder Brände hervorgerufen Schaden an den Baulichkeiten und Anlagen innerhalb des Anstaltsbereiches, die in den von der D.A.G. belegten Schuppen bzw. durch die von der D.A.G. vorgenommenen Arbeiten entstehen. Ausgenommen sind solche Fälle, in denen die Schäden durch Naturereignisse wie Blitz, Überschwemmung, Erdbeben und dergl. sowie durch solche Sabotage, die auch unter Ausübung der gebotenen Sicherheitsmaßnahmen sich nicht verhindern lassen, verursacht sind. Nicht ausgenommen sind dagegen Schäden, welche auf Selbstentzündung lagernder Sprengstoffe oder Pulvermengen zurückzuführen sind. Für Schäden außerhalb des Anstaltsbereichs und für Verletzungen von Personen innerhalb und außerhalb der Anstalt aus diesem Anlaß kommt die D.A.G. in gesetzlichem Umfang haft- und schadensersatzpflichtig auf."
Bei den Planungen für das Nahkampfmitteldepot Hembergen in den Jahren 1916/1917 war das Militär immer davon ausgegangen, daß das Depot für Kriegs- und Friedenszeiten gebaut werden sollte.
Am 23. Juni 1919 hieß es noch im Kriegsministerium: "[...] Gegenwärtig steht noch nicht fest, welche von den geschaffenen Einrichtungen (mehrere Depots) dauernd beibehalten werden müssen, wie sich das Bedürfnis hierfür nach dem Umfang der für das künftige Heer bereitzuhaltenden Streitmittel richtet, diese aber noch nicht bekannt sind. Auch die Entwicklung der politischen Verhältnisse dürfte die Sachlage beeinflussen. Für dauernde Erhaltung eignet sich vorzugsweise: Hembergen. Auch für Hembergen würde Grunderwerb nötig sein. Sollte sich bei entgültiger Feststellung des Bedarfs herausstellen, daß diese Anlage als Depot entbehrlich ist, so stünde nichts im Wege, sie später ebenfalls als Ganzes zu verwerten. Gegenwärtig ist die Anlage nötig."
Und dann die Entscheidung des Militärs in Berlin: Das Reichswehrministerium teilte am 20. Februar 1920 dem Amt Greven folgendes mit: "Für das neue Heer wird das Gerät aller Waffen in den am 1. April 1920 neu zu errichtenden Zeugämtern vereinigt. Ein Fortbestehen des Nahkampfmitteldepots Hembergen kommt daher nicht Betracht." Ein möglicher Betreiber des Depots zu Friedenszeiten schied damit aus.
Das Reichsvermögensamt Münster schrieb an den Regierungspräsident in Münster: "Das Reichsvermögensamt Münster teilte dem Regierungspräsident in Münster mit, daß der Reichsschatzminister in Berlin die Verwertung des Depots Hembergen zum Abschluß bringen will. Deshalb sind folgende Fragen sofort zu beantworten. (Anmerkung: Die Antwort steht direkt unter der Frage)
3a. Frage: Ist es möglich, die Entsicherung der Beutemunitionim Depot D vorzunehmen, solange dort noch Reichswehrmunition lagert?
3b. Frage: Ist es möglich, die Entsicherung der Beutemunition im Depot C oder D vorzunehmen, wo sich Reichsmunition nicht mehr befindet, ohne daß dadurch die Einlagerung von Pulver in den Depots C und D wesentlich gestört wird?
3a+b. Ja, unter weitgehenden Sicherheitsmaßnahmen, z.B. daß das freibleibende Sicherheitsgelände um den Entlaborierungsbau wenigstens 500 m Radius hat.
3c. Frage: Wenn die Beutemunition statt dessen im Depot B entsichert wird, kann während dieser Zeit im Depot C Pulver eingelagert werden?
3c. Ja, wenn die Räume nur teilweise und höchstens mit 30.000 kg Sprengstoff belegt sind.
3d. Frage: Wenn Beutemunition im Depot B entsichert wird, kann während dieser Zeit im Depot A Reichswehrmunition liegen bleiben?
3d. Ja, wenn die Entsicherung unter weitgehenden, besonders vorzuschreibenden Sicherheitsmaßnahmen ausgeführt werden.
4. Frage: Kann es nach Beseitigung der Beutemunition noch Schwierigkeiten bei der Besiedlung geben?
4. Wie bereits oben gesagt wurde, wird die Besiedlung der Depots A und B für ausgeschlossen gehalten, sofern in den Depots C und D größere Sprengstoffmengen lagern.
4a. Frage: Kann im Depot C und D Pulver eingelagert werden, solange im Depot A Reichswehrmunition liegt?
4a. Ja, es wird aber anzustreben sein, daß auch das Depot A in Gruppen aufgeteilt wird, die von einander wenigstens 100 m entfernt bleiben.
4b. Frage: Kann im Verwaltungsbezirk ein Gewerbebetrieb aufgemacht werden, solange im Depot A Reichswehrmunition liegt?
4b. Nein! Da in dem Gewerbebetrieb doch sicher Arbeiter in größerer Zahl beschäftigt werden sollen, so würden diese dauernd mehr oder weniger gefährdet sein.
4c. Frage: Können im Depot A + B Feuerstellen nicht gewerblicher Art angelegt werden, solange im Depot C mit Pulver von Nobel belegt wird?
4d. Frage: Können in A und B gewerbliche Betriebe mit Feuerstätten eingerichtet werden, solange Depot C von Nobel mit Pulver belegt wird?
4c+4d. Diese Fragen beantworten sich durch das Vorhergesagte im verneinenden Sinne. Hiernach scheint mir die Verwendung des Nahkampfmittellagers Hembergen zur Unterbringung von Sprengstoffen bei gleichzeitiger Benutzung eines Teiles desselben für Siedlungs- und Betriebszwecke durchaus ungeeignet zu sein. Es kann m.E. nur für die Lagerung pp. von Munition und Sprengstoffen oder für Besiedlungs- und Betrieszwecke in Frage kommen.
[...] und schrieb an das Reichsinnenministerium am 6. Juli 1920: "Am 1. Juli d.J. hat eine eingehende Besichtigung in Hembergen stattgefunden, um nochmals an Ort und Stelle die Frage der Siedlungsmöglichkeit auf dem Depotgelände zu erörtern. [...] Mir, als Vertreter der Stadt, ist es völlig unverständlich, daß die Verwaltungsgebäude, von denen das eine völlig fertiggestellt ist und sofort bezugsfähig wäre, nunmehr über ein Jahr leer und unbenutzt dastehen, obwohl der Wohnungsmangel an allen Stellen ein gleichmäßig groß ist. Jedenfalls ist nach unserer Auffassung es nicht zu verantworten, wenn dem Nobelkonzern aus rein geldlichen Interessen das gesamte Lager Hembergen überlassen werden sollte, obwohl Nobelkonzern sehr wohl in der Lage ist, sich mit der Belegung der Depots C und D zu begnügen. Die Belegung der Depots C und D mit Sprengstoffen ist aber unseres Erachtens kein Hinderungsgrund für die Benutzung der Depots A und B nebst den Verwaltungsgebäuden zu Siedlungszwecken."
"Ich habe eine Ortsbesichtigung in Hembergen vorgenommen. Das Ergebnis dieser O-Besichtigung läßt sich in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Ermittlungen, die im November v. Js. durch das Landesfinanzamt angestellt worden sind, dahin zusammenfassen, daß die bautechnische wirtschaftliche Möglichkeit der Besiedlung der Depotanlage bejaht werden kann. [...] Die Wasserverhältnisse bieten, da Entwässerungsgräben vorhanden sind, die ein Absinken des ziemlich hohen Grundwasserspiegels erwarten lassen, keine besonderen Schwierigkeiten.
Auch steht gutes Trinkwasser schon zum Teil zur Verfügung und kann im übrigen mittels Brunnen beschafft werden. Für Licht ist durch die vorhandene Elektrizitätsanlage gesorgt. Da für Schulzwecke geeignete Gebäude sowie gute befestigte Straßen mit genügenden Zugangs- und Querwegen vorhanden sind, auch die Eisenbahnoberbauten, die an allen Schuppen vorbeiführen, feste Zufahrtswege abgeben werden, so dürften die einmaligen und fortlaufenden Ansiedlungsleistungen keinen zu großen Kostenaufwand erfordern.
[...] die Besiedlung Hembergens dadurch dringlich geworden, weil die vertriebenen Elsass-Lothringer bei und in Münster im Hause Spital bzw. in der Ballonhalle am Bahnhof unter Umständen untergebracht sind, die nicht als menschwürdig bezeichnet werden können. Die Zustände in den hölzernen Baracken spotten jeder Beschreibung. In einem engen Raum müssen bis zu neun Personen wohnen, schlafen und kochen. Die durch Bretterwände gehenden Ritzen lassen die Beobachtung aller Vorgänge im Innern zu. In der Baracke am Bahnhof sind die einzelnen Räume sogar nur mit Decken getrennt. Das Ganze ist in ethischer, sittlicher und hygienischer Beziehung gleich unhaltbar. [...] das benachbarte Hembergen zu Siedlungszwecken verfügbar gemacht wird, denn es scheint als hierfür geeignet zu sein.
Am 13. Juli 1920 in einem Schreiben an den Minister für Handel und Gewerbe: "[...] stimme den Ausführungen des Regierungspräsidenten in jeder Hinsicht zu. [...] wenn das Ziel, den Elsass-Lothringer Flüchtlingen eine angemessene Unterkunft zu verschaffen, daran scheitern sollte, daß andere geeignete Gelegenheiten zu der Sprengstofflagerung nicht beschafft werden könnten. Es soll zunächst nur mit etwa 20-25 der besten Familien ein Anfang gemacht werden. Hierdurch wird nicht nur die Durchführung des Siedlungsunternehmens, insbesondere auch die Beschaffung auswärtiger Arbeitsgelegenheiten für die Siedler wesentlich erleichtert, sondern auch die Behinderung, weniger fühlbar gemacht, welche die DAG in der Verfolgung ihrer Zwecke durch die Siedlung erfährt."
[...] per Telegramm an das Reichsschatzministerium am 5. August 1920: "bitte um aufschub des nobelvertrages bisher nicht beantwortet punkt wir fordern die beantragte besprechung der zentralinstanzen und oertlichen vertreter und berufen uns auf gutachterliche berichte oberpraesidenten westfalen und regierungspaesident muenster punkt"
Ein ähnliches Telegram ging an den Wohlfahrtsminister in Berlin am 5. August 1920: "reichsschatzminister ordnet soeben erneut vertragsabschluss hembergen nobelkonzern an punkt bitten um sofortiges eingreifen dass vertragsabschluss aufgehoben wird bis vom hilfsbund beantragte besprechung aller instanzen in berlin stattgefunden punkt"
Am 23. September 1920 schreibt der Beauftragte des Ausschusses der Elsass-Lothringer Kirchner an den Reichsschatzminister: "Nachdem das Siedlungsprojekt Hembergen durch den Gang der Verhandlungen gescheitert ist [...]".
Der Minister für Handel und Gewerbe schrieb im Mai 1920 worum es eigentlich bei diesem Projekt Depot ging: Die großen Mengen an Sprengstoffen, die noch in den Fabriken lagern, müssen vor der Vernichtung (Anmerkung: durch die Alliierten) gerettet werden.
Auszüge aus diesem Schreiben, das an mehrere Ministerien in Berlin ging: "[...] fand eine Beratung am 4. Mai 1920 in der Anlage (Nahkampfmitteldepot) statt. Wenn in Hembergen der Siedlungsgedanke nicht zurückgedrängt werden kann, so führt dies zu einer erheblichen Verminderung der einzulagernden Sprengstoffmenge. [...] Es könnten jedoch in allen vier Depots rund 7.000 Tonnen Sprengstoff gelagert werden. Diese 7.000t mit der Lagermenge in Neuenkirchen könnten das Lagerbedürfnis der DAG befriedigen und die gelagerte Sprengstoffmenge vor der Vernichtung retten.
[...] weil sie bei dem Mangel an Unterbringungsgelegenheiten für die zahllosen ins Land flutenden Flüchtlinge auf die fertigen Häuser in Hembergen glauben nicht verzichten zu können. Ob dabei die Eignung des Geländes und der Gebäude in Hembergen für Siedlungszwecke richtig bewertet ist, möchte mir zweifelhaft erscheinen. [...] die Gebäude haben weiter nichts als vier Wände mit einfachem Pappdach, ohne Zwischenwände, ohne Fenster (Anmerkung: Hier irrt der Schreiber, es gab verglaste Fenster in den Schuppen!) , ohne Heizeinrichtungen und Schornsteine, ohne Keller und Boden, mit einem Fußboden aus Ziegelsteinen, der außerhalb der Haustür sich in einer kleinen Laderampe mit reichlich 1m hoher Treppe fortsetzt. Die vorhandene Wasserleitung dient lediglich zu Feuerlöschzwecken, die etwaigen Siedlern nichts nützen, denn es fehlt ein Hochbehälter mit genügender Druckhöhe.
[...] während das Gefangenenlager naturgemäß alles aufweist, was zur Unterbringung einer großen Zahl von Menschen gehört, vor allen Dingen richtige beheizbare und beleuchtete Wohnräume. Gewiß mag der Einwand erhoben werden, daß die Einweisung von Volksgenossen, die als Flüchtlinge schon des Leids genug erfahren haben, in ein Gefangenenlager, etwas Entwürdigendes wäre. Es mag auch noch hinzugefügt werden, daß Gefangenenlager keine Siedlung sein könnte, sonder nur eine vorläufige Unterbringung. [...] was in Hembergen mit einer Siedlung lockt, sind die scheinbar fertigen Häuser, aber das ist in Wirklichkeit nur Schein. [...] Das Durchdrücken des Siedlungsgedankens in Hembergen würde niemanden etwas nützen. Es würde aber den Rückgang unseres Bergbaus und namentlich des Kohlenbergbaus zur Folge haben. Die Verantwortung für diese Folgewirkungen müßte ich - bei aller Wertschätzung des Siedlungsgedankens - nachdrücklich ablehnen.
[...] steuern in einem Telegramm vom 1. Juni 1920 das Notwendige dazu bei, um sicherzustellen, daß das Projekt ‚Sprengstofflager Hembergen' Wirklichkeit wird. An Sr. Exzellenz den Reichskanzler in Berlin, Wilhelmstraße 77: "betrifft unterbringung von sprengstoffen und pulvern aus reichsbestaenden doppelpunkt großes explosionsunglueck in kruemmel zwingt uns erneut auf unsere eingabe vom fuenften mai 1920 die bislang keinerlei erfolg hatte zurueckzukommen punkt unsere fabriken und deren benachbarte umgebung sind durch die munitionsanhauefung dortselbst aeusserst gefaehrdet ausserdem unterbringung weiterer angekaufter mengen aus reichsbestaenden ganz unmoeglich es wird daher dringend gebeten seit langem schwebende pachtverhandlungen fuer munitionslager hembergen zu beschleunigen punkt andernfalls muessen diese bestaende auf reichskosten verbrannt werden wodurch ausserdem wertvolle rohstoffe fuer die kohlenfoederung verloren gingen punkt eile geboten da wir und unsere verbuendeten firmen in groesster verlegenheit = deutsche sprengstoff ag"
Das Telegramm der DAG vom 1. Juni 1920 an den Herrn Reichskanzler sollte ebenfalls Wirkung erzeugen. Die DAG fügte noch hinzu: "trotz dringender vorstellungen uns artilleriedepot hembergen fuer einlagerung von sprengstoffen zuzuweisen die vom reich gekauft oder aus zerlegung von munition entfallen ist bisher entscheidung nicht getroffen punkt da fabrik kruemmel durch eine durch blitzschlag verursachte explosion schwer beschaedigt punkt schaetzen schaden zwanzigmillionen mark punkt ersuchen dringend lagerstaetten fuer sprengstoffe."
Am 2. Juni 1920 schrieb das Heeresabwicklungsamt - Feldzeugmeisterei - in Berlin: "Der Verkauf des Nahkampfmitteldepots Hembergen ist zunächst nicht beabsichtigt. Ich habe aber für die Vermietung des Depots Maßnahmen getroffen, die nicht rückgängig gemacht werden können. Die Möglichkeit der späteren Inanspruchnahme der Anlagen durch die Reichswehr ist dennoch gegeben."
Das Reichsschatzministerium an das Landesfinanzamt am 7. Juli 1920: "Da das Ministerium für Handel und Gewerbe und auch die Eisenbahndirektion großen Wert auf baldigen Abschluß des Pachtvertrages mit der DAG betreffend Verpachtung des Depots Hembergen legt, habe ich mit den hier vorstellig gewordenen Vertretern der DAG den Vertrag besprochen. [...] bin ich mit dem Vertrag einverstanden." (Anmerkung: Die Sprengstoff AG und ihre Verbündeten hatten vom Reich sämtliche Sprengstoffe gekauft.)
Amtmann Hueske richtete ein Schreiben am 11. März 1920 an den Landkreis Münster (Kreisausschuß):
"1. Die Arbeiter S. und H. haben mir mitgeteilt, daß zum 27. März 1920 eine weitere Kündigung von Arbeitern in Hembergen erfolge. Der bisherige Leiter sei jedoch ermächtigt, weiterhin die nötigsten Arbeiter anzunehmen. Ich möchte mich dafür mit ihm in Verbindung setzen, daß nur Grevener angenommen werden. [...] besonders darauf hinweisen, daß das Depot Hembergen wirtschaftlich als auch aufgrund seiner örtlichen Lage zum Amtsbezirk Greven gehört und das für Arbeiter aus Greven in erster Linie gesorgt wird. Auch der Leiter der Munitionszerlegungsstelle Spaas würde voraussichtlich in der nächsten Zeit mit den Zerlegungsarbeiten beginnen und für diese ebenfalls zu ersuchen bei der Firma nur Grevener zu berücksichtigen.
2. Der Leiter des Depots in Hembergen Ltd. Palm hat bei der Unterredung erklärt, daß er zu seinem Bedauern dem Ersuchen keine Rechnung tragen könne. [...]" (Anmerkungen: 1) Ob bei den Zerlegungsarbeiten durch die Firma Hoppecke und bei der Vernichtung der Sprengstoffe durch die DAG sämtliche Arbeiter oder nur ein Teil derselben eingesetzt werden konnten, ist nicht überliefert. 2) Die Zerlegestelle Hembergen der Firma Hoppecke gab es im Depot vom 19. Mai 1920 bis 10. Juni 1921, der Vertrag mit der Reichsvermögensverwaltung und der DAG wurde nachträglich am 20./29. Januar 1921 unterzeichnet, die DAG blieb laut Vertrag bis zum 31.12.1923 als Mieterin im Depot).
Am 27. August 1920 wurde das erste Kind in der neuen Siedlung geboren. Es war ein Junge.
1920 fanden viele Besichtigungen statt. Hier ein Auszug:
Datum | Grund | Teilnehmer, Betriebe, Ämter |
21.02.1920 | Überprüfung zur Eignung des Depots für die Einlagerung von Sprengstoffen | Regierung Münster (Pirsch), Neben-Artilleriedepot Hembergen, Dynamit AG |
Mai 1920 | Verwertung des Depots - Prüfung durch Handels-Ministerium, ob Sprengstoff gelagert werden kann | Handelsministerium, Landesfinanzamt Münster als Vertreter des Reichsfiskus |
04.05.1920 | Ansiedlung ostpreußischer Flüchtlingsfamilien aus den Kreisen der aufgelösten Eisenbahndirektionen | Reichsschatzministerium, Reichsverkehrsministerium, Reichsfinanzministerium, Reichsministerium des Innern, Hilfsbund für die Elsass-Lothringer |
01.07.1920 | Siedlungsmöglichkeit | Oberpräsidium Westfalen (Kirchner), Regierung Münster (Graf von Merveldt), Landesfinanzamt Münster (Müller), Siedlungsgesellschaft "Rote Erde" (Becker), Stadt Münster (Fulda, Dr.) |
11.08.1920 | Einlagerung und Entlaborisierung | Polizeiverwaltung |
Das waren die Jahre 1919 und 1920. Der nachfolgende Zeitabschnitt bis einschließlich 1925 ist in dem Kapitel "Die Jahre 1921 bis 1925" mit weiteren Hinweisen (LINKs) dargestellt.
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