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Legimitationskarte für ausländische Arbeiter/innenFür eingestellte ausländische Personen wurde jeweils eine Arbeiter-Legimitationskarte ausgestellt. Aufgrund eines Ministerialerlasses vom 21. Dezember 1907 mußten für ausländische Arbeiter, die in Betrieben beschäftigt waren, Inlands-Legimitationskarten vorliegen. Revisionen wurden auf Veranlassung des Ministers des Innern jährlich von den Polizeibehörden in den Gemeindeämtern durchgeführt. Die Deutsche Arbeiterzentrale zu Berlin - Abfertigungsstelle Essen a/Ruhr - stellte die Arbeiter-Legimitationskarten nebst Arbeitspapieren aus. Quelle: Stadtarchiv Greven |