Zerlegung und Sprengung von Munition

Entscheidende Bedeutung für die Munitionszerlegungen hatte der am 13. September 1919 durch das Reichsverwertungsamt mit einem dazu gebildeten Zerlegungssyndikat abgeschlossene Rahmenvertrag.

In diesem Syndikat waren Firmen vertreten, die aus ihrer früheren Tätigkeit Erfahrungen im Umgang mit Munition besaßen.

Es wurde ein Rahmenvertrag zwischen dem Reichsverwertungsamt und der Vereinigung geschlossen.

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