Die Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation, deren Aufgabe es ist, bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten, d.h., Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten, zu schützen und zu bergen. Hauptaufgabe ist jedoch das Retten, das Priorität vor allen anderen Aufgaben hat. Da in den letzten Jahrzehnten die Zahl der Brände stark zurückgegangen ist, übernimmt die Feuerwehr zunehmend Aufgaben, die über die traditionelle Brandbekämpfung hinausgehen. Die Art der neu übernommenen Aufgaben und die Strukturen der Feuerwehren sind regional sehr unterschiedlich.
Eine Freiwillige Feuerwehr (offizielle Abkürzung FF, aber auch FFw oder FFW) ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter neben einigen hauptamtlichen Kräften (z.B. für den Rettungsdienst), zusammensetzt. Im Gegensatz zur Berufsfeuerwehr können letztere in der Regel jedoch nicht ständig einen Zug besetzen. Die Organisation, den Brandschutz größtenteils mit Freiwilligen Feuerwehren abzudecken, hat sich vor allem in den deutschsprachigen Ländern durchgesetzt, während in den meisten anderen Ländern andere Organisationsformen vorherrschen. In Deutschland sind in Städten, Gemeinden und Ortschaften mit weniger als 100.000 Einwohnern in der Regel Freiwillige Feuerwehren für den Brandschutz zuständig. Diese sind generell Körperschaften des öffentlichen Rechts, und von den mancherorts privat gegründeten Feuerwehrvereinen zu unterscheiden. Aber auch in Städten mit einer Berufsfeuerwehr haben sich Freiwillige Feuerwehren als Unterstützung vielfach bis heute erhalten bzw. werden in Folge der kommunalen Finanzknappheit wieder verstärkt ausgebaut.
Die älteste Feuerwehr in Deutschland ist die 1831 gegründete Schwäbisch Gmünder Rettungsgesellschaft in Feuersgefahr. Auch wenn der Begriff Feuerwehr noch nicht angewandt wurde, kann dies als Feuerwehr gewertet werden. Sie wurde in Deutschland gegründet, und ist damit die älteste Feuerwehr Deutschlands.
Der Begriff Feuerwehr wurde übrigens 1847 das erste Mal in einer Karlsruher Zeitung verwendet. Christian Hengst hatte 1846 in Durlach eines der ersten freiwilligen Pompier-Corps gegründet und setzte bei einem Großbrand in Karlsruhe die Stadtspritze Nr.2 von Metz ein. Dies brachte die neuen Methoden der Brandbekämpfung tagelang in die überregionale Presse.
Moderne Rettungsleitstelle. Eine Leitstelle (selten auch Einsatzzentrale) leitet den Einsatzbetrieb der zugeordneten Organisationen, nimmt Informationen entgegen, wertet sie aus und koordiniert die angeschlossenen Dienste. Insbesondere im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge gibt es Leitstellen zur medizinischen und technischen Rettung von Menschenleben, zur Erhaltung bzw. Rettung bedeutender Sachwerte, zur Brandbekämpfung, für den Katastrophenschutz in Belangen öffentlicher Sicherheit und Ordnung.
Alarmieren von Freiwilligen
Am Anfang eines jeden Einsatzes der Feuerwehr steht die Alarmierung. Besonders bei Freiwilligen Feuerwehren stellt diese Alarmierung ein nicht zu unterschätzendes Problem dar, da die Mitglieder größtenteils nicht zentral erreichbar sind, sondern sich in der Regel an Plätzen befinden, die der Leitstelle nicht direkt bekannt sind, z.B. zu Hause, am Arbeitsplatz oder unterwegs.
Die nun folgende Alarmierung kann durch unterschiedliche Alarmierungssysteme, wie Sirenen oder per Funkmeldeempfänger durchgeführt werden. Mobiltelefone werden für Feuerwehren nicht, oder nur für eine optionale Sekundäralarmierung eingesetzt. Im Ernstfall - z.B. bei einem Terroranschlag - würde ein Mobiltelefon aller Erfahrung nach nicht funktionieren, da das Mobilfunknetz durch die erhöhte Gesprächsaktivität komplett überlastet wäre. Aber auch bei Stromausfällen im Katastrophenfall sind Mobiltelefone nicht erreichbar. Allein schon in der Silvesternacht sind die Handynetze überreizt. Wenn zu diesem Zeitpunkt ein Einsatz für die Feuerwehr über Mobiltelefone auflaufen würde, könnten die Einsatzkräfte nicht rechtzeitig alarmiert werden. Jedoch nimmt die Alarmierung per Flash-SMS mehr und mehr zu, ist aber um ca. 2-3 Minuten später eingelangt als die Alarmierung per Pager. Funkmeldeempfänger laufen auf so genannten BOS-Frequenzen, die ausschließlich für Einsatzkräfte vergeben werden.
Nachdem der Alarm bei einer mehr oder weniger großen Anzahl von Empfängern angekommen ist, begeben sich die Einsatzkräfte schnellstmöglichst zur Feuerwache/zum Gerätehaus.
Dies kann mit Problemen verbunden sein, da die Anfahrt mit dem privaten PKW erfolgt. Andere Verkehrsteilnehmer wissen schließlich nicht, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt. Deshalb kennzeichnen einige Feuerwehrleute ihren PKW mit einem Dachaufsetzer und/oder Fahrt mit Warnblinkanlage, wenn sie Sonderrechte in Anspruch nehmen.
Ein Wegerecht ist hier generell ausgeschlossen, da ein Blaues Blinklicht und Folgetonhorn in der Regel auf privaten Fahrzeugen nicht installiert werden darf, außer es handelt sich um eine berechtigte Person in der Feuerwehr, wie z.B. der Stadtbrandmeister, Gemeindebrandmeister etc. Nach dem Anlegen der Einsatzkleidung folgt das Besetzen der relevanten Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrt zum Einsatzort.
Die Feuerwehr ist in ganz Deutschland über die Notrufnummer 112 erreichbar. Der Verantwortungsbereich der Feuerwehren wird in Deutschland in der Landesgesetzgebung geregelt. Daneben kann die Feuerwehr als öffentliche Einrichtung (Körperschaft des öffentlichen Rechts)) auch im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden tätig werden. Die Tätigkeiten und die Aufgaben eines einzelnen Feuerwehrmannes mit anderen im Verbund sind länderübergreifend in den Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) festgelegt.