Britische Polizeireform und ihre Zurückdrängung 1945 bis 1953 die britische Polizeireform: Dezentralisierung der Organisation 1945/46

Auszüge aus der Reform:

Auch wurden die Polizeibehörden der örtlich zuständigen Zivilverwaltung unterstellt: In den Stadtkreisen unterstanden die Polizeikräfte von nun an dem jeweiligen Oberbürgermeister, in den Landkreisen dem Landrat. Den unmittelbaren Befehl über die Polizeikräfte übten aber örtliche Polizeichefs aus, meist Polizeivollzugsbeamte, die von der jeweiligen Militärregierung oder zumindest mit deren Billigung eingesetzt worden waren. :ansonsten galt des bisher gültige preußische Polizeiverwaltungsgesetz vom 1. Juni 1931 fort, denn es wurde durch keine alliierte Bestimmung aufgehoben. In der Realität jedoch machte die Polizei in den ersten Nachkriegsmonaten einen ungeordneten Eindruck. So bestand das Personal der Polizei zu einem großen Teil aus Hilfspolizisten, die kaum oder gar nicht ausgebildet, nicht uniformiert und nicht bewaffnet waren.

Auch zeigten sich regionale Unterschiede in der Polizeiorganisation: Im Aachener Raum, in dem es im Frühjahr 1941 fast keine ausgebildeten Polizeikräfte mehr gab, wurde die Polizei offenbar auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden organisiert, eine Gendarmerie auf Kreisebene gab es hier nicht, anders als in bergischen Land incl vor allem in Westfalen. Hier wiederum griffen auch die Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden in das Polizeiwesen ein, obwohl sie nach (teil amerikanisch-britischen Vorschriften gar nicht zuständig waren; sie orientierten sich dabei offenbar an der preußischen Polizeiorganisation.

Schwierigkeiten ergaben sich, als im Mai und Juni 1945 die Führungsposten der früheren staatlichen Mittelinstanzen - Regierungs- und Oberpräsidenten - wiederbesetzt wurden. Die neuen Amtsinhaber - es handelte sich meist um Männer, die zum System in Opposition gestanden hatten - versuchten bald, als Aufsichtsbehörden der Polizei tätig zu werden und erteilten der Polizei Weisungen. Dies ging zwar mit dem preußischen Polizeiverwaltungsgesetz konform, nicht aber mit den amerikanisch-britischen Richtlinien; denn diese hatten den Regierungspräsidenten lediglich den Befehl über die Gendarmerie und die Wasserschutzpolizei übertragen. In der Provinz Westfalen wurde sogar ein Landespolizeipräsident ernannt, der dem Oberpräsidenten Amelunxen unterstand, sich aber bald unabhängig machte. Schon Anfang Juli teilte der Landespolizeipräsident dem Oberpräsidenten mit, dass er ihm jetzt in Polizeifragen nicht mehr untergeordnet, sondern gleichgestellt sei, und zwar auf Geheiß der britischen Militärregierung.

Es war also notwendig dass die britische Besatzungsmacht endlich Klarheit über eine einheitliche Polizeiorganisation schuf. Ein Konzept lag mit den Planungen Hallands für eine langfristige Polizeireform seit 1944 vor. Doch erst am 25. September 1945 erging die britische "Instruction on the Reorganisation of the German Police System in the British Zone", die Hallands Konzept entsprach und es präzisierte. Laut dieser Instruktion sollte die Dezentralisierung, die durch die amerikanisch-britischen Richtlinien eingeführt worden war, beibehalten werden. [...]


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