Landjäger war in Teilen des deutschen Sprachraums vom späten 18. Jahrhundert bis weit in die 1930er Jahre die offizielle Bezeichnung für besondere Polizei, die speziell mit Ordnungsaufgaben in ländlichen Gebieten betraut waren.
Unter Gendarmerie (von französisch gens d'armes - "Männer unter Waffen") versteht man einen polizeiähnlichen Wachkörper zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit.
Eine Dienstvorschrift aus dem Jahr 1906, die 1923 verändert wurde, besagte, daß die polizeilichen Feststellungen der Zuständigkeiten der Ortspolizeibehörden unterliegen, und der Landjäger bei der Vernehmung von Beschuldigten zur Unterstützung und Entlastung der Ortspolizeibehörden tätig ist.
In der Neuordnung der Landjägerei ab dem 11. Oktober 1926 (Einteilung der Landjägerei in den Kreisen) wurde der ‚Landjägerposten' wie folgt zugeordnet: ‚Landjägermeister und Oberlandjäger in den Landkreisen als Landjägerposten, möglichst je zwei oder mehrere Posten auf einen und denselben Ort zu verteilen. Jedem Landjägerposten wird vom Landrat ein Kreisteil als eigentlicher Dienstbezirk zugewiesen und selbstständig Leitung und Aufsicht verrichtet.
Dienstkleidung Seit dem 1. Mai 1939 mußte auf Anordnung des Reichsführers der SS und Chefs der deutschen Polizei mußte ausschließlich die neue Uniform getragen werden. Zur Ausstattung gehörten ein u.a.: Sommerrock, eine Stiefelhose, ein leichter Mantel und Schuhwerk, zum Winter ein Tuchrock und ein schwerer Mantel. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren in ländlichen gebieten die Gendarmerie mit grünen Uniformen ausgestattet, in Städten hatte die Schutzpolizisten blaue Uniformen.