Von der Reichspost zur Deutschen Post AG

Die Deutsche Bundespost wurde 1947 als Nachfolgerin der Reichspost. Zwischen 1947 und 1950 hieß das Unternehmen Deutsche Post. Bis 1989 war die Deutsche Bundespost (DBP) ein staatliches Einheitsunternehmen, beziehungsweise eine Behörde.

Die DBP war nach dem in der deutschen Verwaltung üblichen Drei-Stufen-Prinzip aufgebaut: die obere Stufe bildete das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, die mittlere Stufe bestand aus Oberpostdirektionen (bzw. Landespostdirektion in West-Berlin) einschließlich der gleichgestellten Mittelbehörden (Posttechnisches Zentralamt, Fernmeldertechnische Zentralamt Bundespost-Sozialamt, Postscheckämter), die untere Stufe waren Postämter, Postgiroämter und Fernmeldeämter.

Rechtsgrundlage für die administrative Tätigkeit der deutschen Bundespost war das Postverwaltungsgesetz (PostVwG). Zentrales finanzpolitisches Ziel war seit 1924 die Sicherung der Eigenwirtschaftlichkeit. Die politische Zielbestimmung wurde aber der wirtschaftlichen stets übergeordnet. So besagte § 2 PostVwG, dass die Bundespost "nach den Grundsätzen der Politik der BRD, insbesondere der Verkehrs-, Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik verwaltet wird" und dabei "den Interessen der deutschen Volkswirtschaft Rechnung zu tragen" ist.

Die Deutsche Bundespost war der größte Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Ihr gehörten im Jahr 1985 543.200 Mitarbeiter an. Infolge der ersten Postreform wurde die Deutsche Bundespost in drei Geschäftsbereiche (auch als öffentliche Unternehmen bezeichnet) aufgeteilt:

  • Deutsche Bundespost - Postdienst

  • Deutsche Bundespost - Fernmeldedienst

  • Deutsche Bundespost - Postbank.

Die Mittelbehörden blieben jedoch bestehen.

Die Geschäftsbereiche wurden im Rahmen der zweiten Postreform privatisiert. Es entstanden:

  • Deutsche Post AG aus dem Bereich Deutsche Bundespost - Postdienst (gelbe Post)

  • Postbank AG aus dem Bereich Deutsche Bundespost - Postbank (blaue Post)

  • Deutsche Telekom AG aus dem Bereich Deutsche Bundespost - Fernmeldedienst (graue Post)

Das Bundesministerium für Post und Bundesministerium für Post und Telekommunikation blieb für die hoheitlichen Aufgaben im Postwesen und bei der Telekommunikation zuständig. Nach der Auflösung des Ministeriums übernahm ab dem 1. Januar 1998 die, zunächst unter dem Namen Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT), geschaffene Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) die Aufgaben der Mittelbehörden. Aufgaben des Ministeriums und einige Aufgaben der Mittelbehörden gingen auf das Bundesministerium der Finanzen über. Einige Aufgaben im Fernmeldewesen für die das Fernmeldetechnische Zentralamt zuständig war (besonders im Bereich des BOS-Funkt) gingen auf das Bundesministerium des Innern über.

Die Deutsche Post AG entstand 1995 durch Privatisierung gemeinsam mit der Deutschen Telekom AG und der Postbank AG aus der Behörde Deutsche Bundespost. Um die Kunden vor Mißbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost zu schützen, wurde die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gegründet, die die Einhaltung der wettbewerbsregulierenden Vorschriften im Bereich der Post und TK-Dienstleistungen (u.a. mit dem Postgesetzt) überwacht. Die RegTP wurde im Jahr 2005 in Bundesnetzagentur umbenannt.


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