Am 3. Mai 1919 schloß die Baufirma Büscher ihre Kantine im Depot und beendete damit die im Januar 1917 begonnenen Arbeiten.
Mitte Juni 1919 zog sich auch das Eisenbahn-Militärbauamt aus dem Depot zurück.
Bis zu diesem Zeitpunkt machten sich gleich mehrere Institutionen Gedanken, wie es mit dem ehemaligen Nahkampfmitteldepot Hembergen - das auch in Friedenszeiten Bestand haben sollte - weitergehen sollte:
Das Demobilisierugnsamt schaltete sich ein und schrieb an sämtliche Beschaffungsstellen unter der Überschrift: 'Regelung schwebender Heeresaufträge' "[...] Alle Aufträge, welche seitens der Heeresverwaltung für Kriegsbedarf erteilt wurden, sind mit Wirkung vom 10.11.1918 als aufgelöst anzusehen. Die Beschaffungsstelle kann jedoch Weiterarbeit zugestehen oder verlangen, wenn die Gegenstände zur Deckung von Friedensbedarf verwendbar sind. (...) vorherige Verständigung mit dem Reichsverwertungsamt über Preise sind zwingend. Es besteht keine Grund, dem Unternehmer einen angemessenen Gewinn vorzuenthalten."
Anfang Dezember 1918 erreichte ein Erlaß des Reichsmobilmachungsamtes vom 21.11.1918 die Ämter der deutschen Militärbehörden (auch das Militär-Neubauamt in Münster). "Die unproduktive Arbeit für Kriegsaufträge muß aufhören. Die Betriebe sind unverzüglich auf Friedensarbeit umzustellen. Zu diesem Zwecke haben alle staatlichen Stellen, Gemeinden etc. ihre Friedensaufträge zu erteilen. Die Beschaffungsbehörden dürfen irgendwelche Ansprüche auf Herstellung von Kriegsmaterial aus laufenden Verträgen nicht mehr erheben! Arbeitsentlassungen dürfen nur erfolgen, wenn an anderen Stellen für Arbeit gesorgt ist. Arbeitslosigkeit ist unter allen Umständen zu vermeiden. [...] Können Kriegsarbeiten als Notarbeiten vorübergehend noch fortgesetzt werden. Bei Bemessung des Entgeltes ist festzustellen, daß eine Gewinnerzielung aus solchen Arbeiten als Notarbeiten nicht in Frage kommen kann. Die schnelle Durchführung dieses Planes gilt ganz besonders für Eisenbahnen [...] um möglichst schnell die Schwächen, die durch die lange Kriegszeit entstanden sind, zu beseitigen."
Bekanntgabe - 20.12.1918: "Die oberste Reichsbehörde zur Überführung des deutschen Wirtschaftslebens in den Frieden ist unter der Bezeichnung "Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung - Demobilmachungsamt" errichtet worden. Berlin, den 12.11.1918. Oberstleutnant Koeth, bisheriger Leiter der Kriegsrohstoff-Abteilung, ist vom Kriegsminister beauftragt worden. Verordnung:
Soweit nach dem 10.11.1918 Kriegsarbeiten fortgesetzt werden müssen, setzte die mit den Arbeiten befaßte Beschaffungsbehörde neue Preise für die Weiterarbeit in Kriegsmaterial fest.
Ein Anspruch auf entgangenen Gewinn wegen nicht ausgeführter Kriegsaufträge gegen die Auftraggeber steht den Unternehmen nicht zu.
Einzusetzende Demobilmachungs-Kommissare sollen die Erfüllung im Sinne der Verordnung regeln." (Anmerkung: Im Demobilmachungsausschuß für den Landkreis Münster waren u.a.: Fabrikant Johann Becker, Greven, und Fabrikarbeiter Bernh. Kleimeier, Greven).
Das Demobilmachungsamt Berlin, schrieb am 28.12.1918 an den RP: "[...] auch Stubben auf alten Rodungen für Brennzwecke zu verwenden, dürfte für Erwerbslose eine dankbare Aufgabe sein."(Anmerkung: Im Depot lagen noch viele herum) Also, dürften auch diese Arbeiten gemacht worden sein.
Dr. Fischer vom Demobilisierungsamt im Januar 1919: "Der Entschluß zur Verordnung vom 21.11.18, der besagt:
Die unproduktiven Arbeiten für Kriegsaufträge müssen aufhören
Die Beschaffungsbehörden müssen erreichen, daß auf die Erfüllung bestehender Verträge kein Anspruch erhoben werden kann. Die DemobKommissare müssen erreichen, daß an die Stelle der Kriegsarbeiten, Friedensarbeiten eintreten.
[...] zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit muß darauf geachtet werden, dass die Arbeit gestreckt wird und soweit wie notwendig, auch auf unter 8 Stunden täglich verkürzt wird.
[...] ob sich die Verordnung auch auf Kriegsbauten bezieht: Antwort Ja! Bauten, die für Friedenszwecke (Wohnungen) verwendbar sind, werden vollendet!"
Weil man direkt nach dem Ende des Krieges nicht noch weitere Menschen arbeitslos machen wollte, wurden wenigstens für einige Monate die Arbeiten für den Depotbau fortgesetzt. Das ging doch auch aus den o.a. Erlassen und Schreiben hervor. [...]
Einen kleinen Beitrag dazu leistete am 9.12.1918 der Kreisausschuß Steinfurt in einem Schreiben: "[...] daß dem Depot Neuenkirchen und dem "Handwaffendepot Hembergen" durch den Abbau der Kriegsindustrie Arbeitslosigkeit drohe. [...]"
Material war ja noch einiges im Depot vorhanden, und so wurden die Wasserbehälter und noch einige andere Restarbeiten erledigt. Die noch ausstehenden Elektroarbeiten blieben jedoch liegen, obwohl Materialen wie Kabel und Lampen auf ihren Einbau warteten. Dafür waren aber Facharbeiter bzw. Elektofirmen notwendig, aber die wurden an wichtigeren Standorten gebraucht.
Wie es mit dem Nahkampfmitteldepot Hembergen weitergehen könnte, macht die Garnisonsverwaltung Münster am 30. September 1918 - also vor Ende des 1. Weltkrieges - in einem Schreiben an die stellvertretende Intendantur VII. Armeekorps deutlich:
Thema: "Grundwert des Nahkampfmitteldepots Hembergen".
Berechnung von Mehrkosten, die durch Rückgabe oder Veräußerung des Geländes des Nahkampfmitteldepots in Hembergen entstehen würden, falls das Depot im Frieden nicht bestehen bleiben sollte:
Variante A (Rückgabe): Das Gelände wird in den ursprünglichen Zustand zurückgebracht und dann den Besitzern zurückgegeben. Erwartetes Ergebnis: Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ist außerordentlich schwierig und teilweise sogar unmöglich. So lässt sich z.B. der abgetriebene Wald erst im Laufe der Jahre wieder auf den zeitigen Bestand und der auf einer Strecke von 3km regulierte Walgenbach überhaupt nicht wieder in den ursprünglichen Zustand zurückbringen. Die beim Ausbau des Depots entfernten Grenzwälle und Grenzzeichen würden nur durch ganz umfangreiche Messungen wieder hergestellt werden können. Grenzstreitigkeiten und endlose Verhandlungen wegen Entschädigungsansprüchen werden unvermeidlich sein. Der Staatskasse würden Mehrkosten in Höhe von 335.000 Mark entstehen. Dieses Verfahren ist als unwirtschaftlich und unangängig zu bezeichnen.
Variante B (Rückgabe): Das Gelände wird im Zusammenlegungsverfahren durch die zuständige Generalkommission wirtschaftlich aufgeschlossen und den Besitzern zurückgegeben. Erwartetes Ergebnis: Bei diesem Verfahren würden der Staatskasse bedeutende Ersparnisse gemacht werden. Die befestigten Hauptwege und Hauptvorfluter könnten sämtlich erhalten bleiben und die Entschädigungsansprüche der Besitzer fielen zum Teil weg. Der Staatskasten würden jedoch noch Mehrkosten in Höhe von 6.000 Mark erwachsen und deshalb auch nicht empfehlenswert sein.
Variante C (Veräußerung): Das Gelände wird angekauft im Rentengutsverfahren parzelliert und wiederveräußert. Erwartetes Ergebnis: Bei Ankauf des Geländes und späterer Verwertung zu Zwecken der Industrie oder Siedlungszwecken würden der Staatskasse keine Mehrkosten erwachsen, sondern Erlöse in Höhe von 1.619.975 Mark erzielt werden. Die massiven Verwaltungs- und Betriebsgebäude könnten, da der Bahnhof Hembergen sehr nahe liegt mit Bahnanschluss, sowie elektrische Kraftanlage vorhanden ist, als staatliche Werkstätten oder Fabrikanlagen Verwendung finden. Die vier Depots könnten zu Arbeiterkolonien oder als Siedelung für Kriegsgeschädigte ausgebaut werden. Die in den Depots erbauten Schuppen würden zur Hälfte als Scheunen pp. stehen bleiben, der Rest zu Wohngebäuden und Stallungen umgebaut werden können. Die Unterbauten der Gleisanlagen würden als gehärtete Wege Verwendung finden. Da bei Pachtung des Geländes dem Staat Mehrkosten von 335.000 Mark erwachsen, bei Rückkauf Erlöse von 1,619 Millionen Mark erzielt werden, der Fiskus also bei Ankauf und späterer Wiederveräußerung des Geländes über 2 Millionen Mark erspart und außerdem wertvolle Arbeitskräfte für andere Zwecke frei werden, dürfte nur der Ankauf des Geländes in Frage kommen.
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