Zahlungsmittel

Erst mit der Gründung des Kaiserreiches im Jahre 1871 wurde das Münzwesen für ganz Deutschland vereinheitlicht. Das neue Dezimalsystem basierte auf der Grundlage der Goldmark, die in 100 Pfennig unterteilt wurde. Im Gegensatz zu den vorherigen Münzen wurden die Münzen ab 1871 zentral vom Staat ausgeprägt. Die zeitweilig neun Münzstätten wurden auf den Münzen durch einzelne Kennbuchstaben bezeichnet (A = Berlin, B = Hannover, C = Frankfurt/M., D == München, E = Dresden-Muldenhütten, F == Stuttgart, G = Karlsruhe, H = Darmstadt, J = Hamburg). Das Gold lag dem Dezimalsystem als Wert und Rechenbasis zugrunde. Aus 500 Gramm Feingold wurden 139 ½ Goldstücke ausgeprägt. Der Goldanteil machte dabei pro Münze zu 10 Mark 3,5 Gramm aus, genausoviel wie beim alten Goldgulden. Das Verhältnis von Gold zu Silber wurde mit 15 ½ zu l festgesetzt.

Zur Erleichterung der Zahlungen größerer Handelsgeschäfte wurde die international anerkannte Mark-Währung auch als Papiergeld ausgegeben. Seit 1909 galten Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel. Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges konnten die Banknoten jederzeit in Goldmark umgewechselt werden. Die Münzen wurden in Werten zu 20, 10 und 5 Mark in Gold, 5, 2, 1 und ½ Mark in Silber sowie 25, 20, 10, 5, 4, 2 und l Pfennig in unedlen Metallen ausgeprägt. Alle Münzen des Deutschen Kaiserreiches trugen das Hoheitsabzeichen des Staates, den gekrönten Reichsadler, umrahmt von der Umschrift DEUTSCHES REICH.

Während des Ersten Weltkrieges verdrängte das Papiergeld die Goldmark. In der nun folgenden Notgeldperiode 1916 bis 1922 gab es eine Vielzahl von Notgeldausgabestellen (z.B. 1923 ca. 8.000), die rund 65.000 verschiedene Arten von Notgeld im Gesamtwert von ca. 500 Trillionen Papiermark in Umlauf brachten. Die Ausgabe von Notgeld überschwemmte das ganze Reich. Sie artete so aus, dass am 17. Juli 1922 das Notgeldverbot erlassen wurde. Die Inflation brachte trotzdem weitere Notgeldperioden. Durch die stetige unkontrollierte Vervielfältigung der Banknoten stiegen die Preise ins Unermeßliche, was ein stetiges Schwinden der Kaufkraft des Geldes zur Folge hatte.

Goldmark

Bezeichnung der Mark der Reichsgoldwährung in ihrem Wert vor Kriegsbeginn 1914 als die Goldparität 4/20 Mark für einen Dollar betrug. Nach der Inflation erhielten die Rentenmark (ab 1924) und die Reichsmark (ab 1925) die alte Goldparität. Eine Goldmark entsprach dem Wert von 0,3584229 Gramm Feingold.

Mark

Mit der Einführung der "Mark" im Jahre 1871 wurde das Verhältnis Taler zu Mark auf 1 zu 3 festgelegt. Die Mark wurde in 10 Groschen zu je 10 Pfennigen unterteilt.

Pfennig

Dieses ist eine aus dem Althochdeutschen entstandene Bezeichnung für den mittelalterlichen Denar. Die Bezeichnung Pfennig hat sich als Münzname bis in die Neuzeit gehalten. Der Pfennig war seit 1871 die kleinste Scheidemünze der Goldwährung des Kaiserreiches.

Rentenmark

Geld, dessen Deckung durch den Besitz von Grund und Boden des Reiches gewährleistet war. Amtlich wurde der Wert der Rentenmark am 15. Oktober 1923 auf l Billion Papiermark gleich l Goldmark gleich 10/42 Dollar festgesetzt. Am l. November 1923 als Banknote verausgabt, wurde sie durch Verordnung vom 12. März 1924 durch eine halbfeine, 5 Gramm schwere Billonmünze ersetzte die nach dem Münzgesetz vom 20. März 1924 ausgeprägt wurde. Durch das Bankgesetz vom 30. August 1924 wurde die Rentenmark durch die gleichwertige Reichsmark abgelöst.

Silbergroschen

Preußische Bezeichnung für den Groschen; 1/24 Taler.

Taler

Im Jahre 1484 erstmals geprägt. Ab 1566 war die Bezeichnung "Reichstaler" üblich. Der Taler war im 19. Jahrhundert die wichtigste deutsche Kurantmünze.

[Quelle: Volker Innemann, "Industriealisierung in Greven"]


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