Stellvertretende Generalkommandos (1913-1920)

Im Kriege waren stellvertretende Kommandierende Generale an Stelle der mobilen aktiven Generalkommandos für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im zivilen Bereich ihrer Korpsbezirke verantwortlich und übten die vollziehende Gewalt aus. Die militärische Seite ihrer Tätigkeit bestand in der Beschaffung und Ausbildung des personellen Ersatzes sowie seiner Zuteilung an das Feldheer. Durch den Krieg bedingt nahmen Aufgaben wie Grenz-, Küsten- und Luftschutz, Pressezensur, Kriegsgefangenenwesen, Spionage- und Sabotageabwehr, Gasschutz, Kriegsgräber, Vaterländischer Unterricht, Überwachung des Verkehrs u.a. zu. Auch die Festungen unterstanden dem Stellvertretenden Kommandierenden General, in dessen Bezirk sie lagen. Mit der Demobilmachung 1918 übernahmen Teile der stellvertretenden Generalkommandos auch Abwicklungspflichten.


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