Was ist ein Bodendenkmal?

Ein Bodendenkmal ist eine Unterart des Kulturdenkmals neben dem Baudenkmal. Es sind untertägige Überreste früherer Befestigungsanlagen, Grenzziehungen, Kult- und Bestattungsplätze, Produktionsstätten, Wirtschaftsbetriebe oder Verkehrswege.

Bodendenkmäler werden in Deutschland durch die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer definiert.

Die Gesetzgebungskompetenz für Denkmalschutz und Denkmalpflege liegt in Deutschland bei den Bundesländern. Sie ist Teil der sogenannten "Kulturhoheit" der Länder. So gibt es in Deutschland 16 Denkmalschutzgesetze, die die Begriffe des Kulturdenkmals und so auch des Bodendenkmals festlegen. Die Gesetze sind im Detail unterschiedlich gestaltet, beruhen aber auf inhaltlich einheitlichen Grundprinzipien.

Bodendenkmäler sind danach bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren handelt, für die Ausgrabungen, Befunde und Funde Hauptquelle wissenschaftlicher Erkenntnisse sind.

Alle Gesetze definieren den Denkmalschutz und damit auch den Erhalt der Bodendenkmäler als ein "Öffentliches Interesse".

Quelle: wikipedia.com

Zurück
(c) 2007 by www.geschichte-reckenfeld.de    [Impressum]    [Kontakt]