Wie ging es weiter mit der Genossenschaft?

Vorstandssitzung der "Bodenverbesserungsgenossenschaft Reckenfeld" am 17. Mai 1915: Anwesende: Landrat Graf von Westphalen, Amtmann Hueske, Gemeindevorsteher Hovest Engberding, Kolon Franz Holling Eilfing, Kötter Franz Dömer:

"Der Vorstand war der Ansicht, dass ein Teil der Arbeiten zweckmäßiger Weise durch Gefangene auszuführen ist und hielt die Zahl von 30 hierzu für erforderlich und ausreichend. Diese würden in der Wohnung der nicht mehr in Betrieb befindlichen Ziegelei des Hovest Engberding untergebracht werden können. Die weiteren Abmachungen bezüglich der Gefangenen sollen durch den Vorsteher und stellv. Vorsteher mit der Gefangeneninspektion vereinbart werden."

Am 24. Mai 1915 geben Ww. Isfort und Felix Isfort zu Protokoll: "[...] der Melorationsgenossenschaft 'Reckenfeld' wird ein Schuppen zur Unterbringung von 30 Gefangenen zur Verfügung gestellt. Als Bedingung wird gestellt, dass sämtliche Umbauten seitens der Genossenschaft gemacht und den Eigentümer keinerlei Unkosten erwachsen werden.

Bei der Zurückgabe muss der Bau so wieder hergestellt werden, wie er jetzt vorgefunden wird. Auch ist mein Sohn bereit, die jeweilige Regelung und Arbeits-Verteilung der Gefangenen zu übernehmen und für die Wachtmannschaften gegen entsprechende Entschädigung im Hause Zimmer zur Verfügung zu stellen."

Am 23. Juni 1915 erhielt das Amt Greven Post von der Kommandantur Münster des Kriegsgefangenenlagers Münster III bezüglich er Bodenverbessungsgenossenschaft Reckenfeld: "dass die ‚Arbeitgeber' Mehl zur Erbackung der Brote von den Proviantämtern erhalten können. Der Ablauf ist folgender: Sie melden den Bedarf an Mehl hier an. An Mehl zuständig für Deutsche bei 600g Brot 432 g Mehl, für Gefangene bei 300 g Brot 216 g Mehl. Zur Orientierung wird mitgeteilt, dass das Proviantamt z. Z. für die bei hiesigen Bäckern hergestellten Brote 18 Pfg. Backlohn pro Stück zahlt. Eine Tonne Mehl (bestehend aus Rogen-, Kartoffelmehl und Kartoffelflocken) von welcher bis zu 12 kg durch Salz ersetzt werden dürfen, muss mindestens 460 Brote zu 3 kg ergeben. Die Kommandantur weist besonders darauf hin, das es in Ihrem Interesse liegt, zuverlässige Unternehmer zu gewinnen, die nicht mehr wie die zuständige Mehlmenge verbacken. Sobald von Ihnen die Mitteilung eingeht, dass Sie sich mit einem zuverlässigen Bäcker geeinigt haben und Sie Kenntnis davon genommen haben, dass Sie die volle Gewähr für dir richtige Mehlverwendung übernehmen müssen, wird die Übersendung von Mehl für einen gewissen Zeitraum beim Proviantamt beantragt werden."

Hueske erwartete vom Gemeindevorsteher Engberding: "Ob der Bäcker in Hembergen unter den vorstehenden Angaben das Backen übernehmen kann. Der Preis von 18 Pfg. für das Brot erscheint mir zu hoch."

Engberding an Hueske: "Ersuche für das Backen Wallmeyer zu bestellen, befürchte hier zu viele Unannehmlichkeiten."

Der Landeshauptmann der Provinz Westfalen schrieb am 4. November 1915: "Die Provinzialhauptkasse habe ich angewiesen, dem Gem. Vorsteher Amtmann Hueske als 1. Teilzahlung der bewilligten Beihilfe den Betrag von 600,-- Mark zu zahlen. Die zweite Teilzahlung erfolgt am 6. März 1919 in Höhe von 450,-- Mark.

Das Meliorationsgebiet "Reckenfeld" erstreckt sich süd-süd-östlich an der Kreisgrenze Münster-Steinfurt entlang zu beiden Seiten der Bahnstrecke Münster-Rheine.

Ein Teil des genannten Gebietes ist bereits kultiviert. Die Gesamtgröße beträgt ca. 228ha. Hiervon sind nach überschlägiger Ermittlung ca. 135ha z. T. kultiviert, mit Waldbestand oder sonst zur Kultivierung ungeeignet."

Aufgabe der Genossenschaft: "Bodenverbesserung von Moor-, Heide- und ähnlichen Ländereien".

Am 17. März 1916 erhielt das Amt Greven erneut Post von dem Königlichen Meliorationsbauamt: "Betreffend Reckenfeld: Auf die ordnungsgemäße Ausführung eines Entwässerungsgrabens am Emsdettener Damm muss ich besonders Wert legen, da die betreffenden Kultivierungsinteressenten seit Jahren mehrfach hier um Abhilfe vorstellig werden. Für eine ordnungsgemäße Ausführung ist ein genaues Längennivellement des Grabens unerläßlich. Außerdem ist der Längenschnitt des Grabens aufzutragen aus dem die projektierte Sohle des Grabens, Gefälle, gewählter Querschnitt und Geländehöhen zu ersehen sind. Ebenso ist die Lage des Grabens in Lageplan, der dem stellvertr. Genossenschaftsvorsteher bereits ausgehändigt wurde, festzulegen."

Gemeindevorsteher Engberding teilte daraufhin dem Amtmann Hueske mit: "Die Arbeiten können erst in vier Wochen wieder aufgenommen werden."

Das Königliche Meliorationsbauamt Münster beschwerte sich beim Amt Greven am 22. Februar 1919: "[...] eine Besichtigung der Arbeiten in der Bodenverbesserungsgenossenschaft durch einen Beamten des Meliorationsbauamtes stattgefunden hat. Bei dieser Gelegenheit wurde auch eine Besichtigung des zum Teil ausgeführten Vorfluters vorgenommen. Der bis jetzt erfolgte Ausbau der unteren Strecke des Zwecks Entwässerung des Geländes am Emsdettener Damm zum Walgenbach hingeleitenden Grabens entspricht durchaus nicht den zu stellenden Anforderungen, in seinem jetzigen Zustand reicht der Graben für den genannten Zweck nicht aus. Nach Angaben sollte im Jahre 1917 eine weitere Vertiefung der bereits fertigen Grabenstrecke einschlich der neuen Durchlässe vorgenommen werden. Mit einer derartigen unplanmäßigen Vorgehen kann ich mich durchaus nicht einverstanden erklären und weise erneut daraufhin, dass für die Ausführung der Vorflutanlagen ein besonderer Plan erforderlich ist. Der Regierungsbaumeister."

Am 21. August 1922 besichtigte der Vorstand der Bodenverbesserunggenossenschaft das Reckenfeld. Teilnehmer: Howest-Engberding, Kolon Holling-Eilfing, Kolon Autmaring, gen. Schulze Haschhoff, Franz Dömer, Kötter.

Weitere Besichtigung folgen.

Im November 1930 beschließen die Mitglieder die Auflösung der Genossenschaft. Am 8. September 1931 stimmte der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten der Auflösung der Genossenschaft zu.

"Am 27.10.1931 erfolgte unter "Bekanntmachung" in der Münsterschen Zeitung die Auflösung der Genossenschaft. Der Regierungspräsident."


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