Intendantur

Die Intendanturen werden eingerichtet: Wörtlich:

"Anstelle des bisherigen Obern Kriegskommißairs und dessen Geschäftspersonals wird bei jedem General-Commando in den Provinzen eine Behörde eingesetzt, die die Benennung ‚Intendantur' erhält. Vorläufig werden bei einer jeden Intendantur angestellt: 1 Intendant, 3 Intendanten-Räthe, 2 Expedienten 1ster Klasse, 3 Expedienten 2ter Klasse [...] Der Intendant ist Chef der Behörde. Er kann bei derselben Disziplinar-Strafen gesetzlich verfügen, und ist nach dem wörtlichen Inhalt der Kabinets-Order für alle in seinem Geschäfts-Bereich anfallenden Unordnungen und Unregelmäßigkeiten gänzlich verantwortlich.

Berlin, den 1.11.1820, gez. Friedrich Wilhelm. Allerhöchster Befehl zur Einsetzung."


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