Schwer- und Schwerstarbeit

  • Im Oktober 1917 wurde die Hierarchie des Versorgungssystems in fünf Gruppen aufgeteilt: Heer und Marine; Rüstungsarbeiter insbesondere Schwer- und Schwerstarbeiter, Schwer- und Schwerstarbeiter außerhalb der Kriegslieferungsindustrie, Bedürftige Bevölkerungsgruppen: Säuglinge, Kinder und schwangere Frauen, Jugendliche, Alte und Kranke, die ‚normalversorgungsberechtigte' Bevölkerung.
  • Durch Streckungsmittel wurde das Brot eher schimmelig. Durch den hohen Kleiegehalt bleibt das Brot innen feucht. Zwieback wurde als Brotersatz hergestellt, um wenigstens das Hungergefühl zu vertreiben.
  • Im September 1918 kam es zu Unstimmigkeiten zwischen den Versorgungsbereichen im VII. A.K. in Münster und dem Amt Greven über die Zuständigkeit bei der Gewährung von Zulagen für Fleisch und Fette in Rüstungsbetrieben. Im Wesentlichen ging es darum: Was ist maßgebend? Der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Arbeiter. Amt Greven schlug vor, eine einheitliche Zulagenregelung im Interesse der Arbeiter zu erlassen, daß der Wohnort des Arbeiters - wie beim Brot - ausschlaggebend ist.

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