Kriegsgefangene

Die rechtliche Basis zur Behandlung von Kriegsgefangenen bildete die Haager Landkriegsordnung von 1907: ‚Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für deren Unterhalt zu sorgen. In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegsführenden waren die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangengenommen hat.'

Aus dem Gefangenen-Arbeitslager im Nahkampfmitteldepot Hembergen sind vom Kommando keine Schriftstücke - wenn überhaupt erstellt - bei den Recherchen gefunden worden. Deshalb dienen Dokumente und Berichte aus zwei Gefangenenlagern in näherer Umgebung [Saerbeck und Dülmen] dazu, aufzuzeigen, wie das Leben hier vor Ort abgelaufen sein könnte.


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